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Öffentlichkeit  - Nichtöffentlichkeit im Gemeinderat

Der Wortlaut der Gemeindeordnung, die Wertungen in den Kommentaren und die gefällten Gerichtsurteile sprechen eine eindeutige Sprache in Sachen Öffentlichkeit/Nichtöffentlichkeit von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen.

Demgegenüber erweist sich die kommunale Praxis häufig als undurchschaubar oder schwer nachvollziehbar. Die GAR will hier zur Klärung beitragen. Wir veröffentlichen die wichtigsten Kommentare und Urteile und fragen bei den GAR-Mitgliedern nach, welche Erfahrungen sie in ihrer jeweiligen Gemeinde machen.

  • Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen: Texte
  • Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen: Texte 
  • Verschwiegenheitspflicht:  Texte  

In Geschäftsordnungen kann der öffentliche Gebrauch von Sitzungsunterlagen restriktiv oder großzügig festgelegt werden. In Tübingen sind alle Unterlagen öffentlich, sobald sie an die Rätinnen und Räte verschickt wurden, auch solche, die zunächst für die nicht öffentliche Vorberatung bestimmt sind. >>> Gemeinderatsvorlage

Öffentlichkeit von Aufsichtsratssitzungen

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat entschieden, dass es keine grundsätzliche Verschwiegenheitspflicht über alle Themen gibt, die in Aufsichtsratssitzungen von städtischen GmbHs (mit unter 500 Beshäftigten) behandelt werden.Das Urteil hat viel Aufsehen erregt und die Stadt Passau ging in die Berufung. Diese wurde nun vom Bayrischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Eine Revision ist nicht zulässig. Das Urteil ist hiermit rechtskräftig. Das Urteil im Wortlaut hier

Vergaberecht

Gutachten über die Zulässigkeit einer kommunalen Waffenbesitzsteuer

>>> Gutachten im Auftrag des Städtetages - Juli 2010

Verfahren bei der Besetzung von Ausschüssen

Rechtsauskunft zum Verfahren der Ausschussbesetzung vom Innenministerium Baden-Württemberg >>> Text

Steuerfreibeträge bei Sitzungsgeldern

 <<<Die neuen Steuerfreibeträge

Vorgaben für die Verwendung von Sitzungsgeldern

Vorgaben des Innenministeriums zur Verwendung der Mittel, die den Fraktionen aus dem kommunalen Haushalt zur Verfügung gestellt werden hier.

Einkommensteuer und Sitzungsgelder

Aufwendungen für die Kreistags- oder Gemeinderatsarbeit oberhalb der Sitzungsgelder können beim Finanzamt nachgewiesen werden und dann als Betriebsausgaben mit Steuern auf erzielte Gewinne verrechnet werden.

>>> mehr dazu hier

Geschäftsordnungen für Fraktionen

Für Fraktionen, die ihre internen Strukturen festschreiben wollen, sind hier zwei Beispiele für Fraktionsgeschäftsordnungen:

Kommunale Satzungen gendern

Ein Beispiel für eine kommunale Geschäftsordnung, die auch die weibliche Sprachform kennt, ist >>> hier eingestellt.

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