Öffentlichkeit - Nichtöffentlichkeit im Gemeinderat
Der Wortlaut der Gemeindeordnung, die Wertungen in den Kommentaren und die gefällten Gerichtsurteile sprechen eine eindeutige Sprache in Sachen Öffentlichkeit/Nichtöffentlichkeit von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen.
Demgegenüber erweist sich die kommunale Praxis häufig als undurchschaubar oder schwer nachvollziehbar. Die GAR will hier zur Klärung beitragen. Wir veröffentlichen die wichtigsten Kommentare und Urteile und fragen bei den GAR-Mitgliedern nach, welche Erfahrungen sie in ihrer jeweiligen Gemeinde machen.
- Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen: Texte
- Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen: Texte
- Verschwiegenheitspflicht: Texte
In Geschäftsordnungen kann der öffentliche Gebrauch von Sitzungsunterlagen restriktiv oder großzügig festgelegt werden. In Tübingen sind alle Unterlagen öffentlich, sobald sie an die Rätinnen und Räte verschickt wurden, auch solche, die zunächst für die nicht öffentliche Vorberatung bestimmt sind. >>> Gemeinderatsvorlage
Öffentlichkeit von Aufsichtsratssitzungen
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat entschieden, dass es keine grundsätzliche Verschwiegenheitspflicht über alle Themen gibt, die in Aufsichtsratssitzungen von städtischen GmbHs (mit unter 500 Beshäftigten) behandelt werden.Das Urteil hat viel Aufsehen erregt und die Stadt Passau ging in die Berufung. Diese wurde nun vom Bayrischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Eine Revision ist nicht zulässig. Das Urteil ist hiermit rechtskräftig. Das Urteil im Wortlaut hier
Vergaberecht
- Ökologische und soziale Kriterien in Ausschreibungen jetzt nach EU-Recht zulässig. Öffentliche Auftragsvergabe und EU-Recht >>> Zusammenfassung von Heide Rühle, MdEP
- Neues Vergaberecht erlaubt bei kommunalen Ausschreibungen ökologische und soziale Vergabekriterien in die Ausschreibung aufzunehmen. >>>Papier von Andereas Schwarz
- Leitfaden des deutschen Städtetages zum neuen Vergaberecht
- Tariftreue darf nach EU-Rechtssprechung leider nicht als Vergabekriterium festgesetzt werden >>> Hintergrundinfo von Heide Rühle
- Europarecht engt Spielräume der Kommunen bei der Vergabe von Aufträge an interkommunale Aufgabenträger ein. Infos aus dem Europabüro von Heide Rühle hier
- Der Wunsch, die heimische Wirtschaft zu fördern, gerät gelegentlich in ein Spannungsverhältnis zur öffentlichen Ausschreibungspflicht bei kommunalen Aufträgen. Siehe hierzu die >>> Landtagsdrucksache 13/4916.
- >>> Vergabeinformationsplattform des deutschen Städte- und Gemeindebundes
>>> Vergabeinformationsplattform des Bundeswirtschaftsministeriums
Rechtliche Grundlagen:
VOB = Vergabeordnung für Bauaufträge >>> Text der Verordnung
Gutachten über die Zulässigkeit einer kommunalen Waffenbesitzsteuer
Verfahren bei der Besetzung von Ausschüssen
Rechtsauskunft zum Verfahren der Ausschussbesetzung vom Innenministerium Baden-Württemberg >>> Text
Steuerfreibeträge bei Sitzungsgeldern
<<<Die neuen Steuerfreibeträge
Vorgaben für die Verwendung von Sitzungsgeldern
Vorgaben des Innenministeriums zur Verwendung der Mittel, die den Fraktionen aus dem kommunalen Haushalt zur Verfügung gestellt werden hier.
Einkommensteuer und Sitzungsgelder
Aufwendungen für die Kreistags- oder Gemeinderatsarbeit oberhalb der Sitzungsgelder können beim Finanzamt nachgewiesen werden und dann als Betriebsausgaben mit Steuern auf erzielte Gewinne verrechnet werden.
>>> mehr dazu hier
Geschäftsordnungen für Fraktionen
Für Fraktionen, die ihre internen Strukturen festschreiben wollen, sind hier zwei Beispiele für Fraktionsgeschäftsordnungen:
Kommunale Satzungen gendern
Ein Beispiel für eine kommunale Geschäftsordnung, die auch die weibliche Sprachform kennt, ist >>> hier eingestellt.






