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Gesplittete Abwassergebühr

Die Rechtsprechung zur gesplitteten Abwassergebühren legt fest, dass sie eingeführt werden muss, wenn die Kosten für die Klärung des Niederschlagswassers über 12% der Gesamtkosten liegen. Selbst in einer kleinen ländlichen Gemeinden mit unter 2000 EinwohnerInnen sah das Gericht höhere Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers als gegeben an. 

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