Gesplittete Abwassergebühr
Die Rechtsprechung zur gesplitteten Abwassergebühren legt fest, dass sie eingeführt werden muss, wenn die Kosten für die Klärung des Niederschlagswassers über 12% der Gesamtkosten liegen. Selbst in einer kleinen ländlichen Gemeinden mit unter 2000 EinwohnerInnen sah das Gericht höhere Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers als gegeben an.
- Zisternen und gesplittete Abwassergebühr: Durch Flächengutschrift bei der Dachfläche und pauschale oder gemessene Berechnung der tatsächlichen Abwassermenge wird das Verursacherprinzip gerecht angewandt - der finanzielle Nutzen der Zisterne ist der eingesparte Frischwasserbezug und die verringerte Regenwassereinleitungsgebühr. Beispielsatzung aus Möglichen >>> Abwassersatzung Möglingen.
- Der Stuttgarter Gemeinderat hat die Einführung der gesplitteten Abwassergebühren Ende 2005 einstimmig beschlossen. Sie wird zum 1.1.07 eingeführt. Hier einige Materialien aus der Landeshauptstadt: Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren; Flächenerfassungsbogen; Merkblatt zum Flächenerfassungsbogen; Broschüre (2MB)
- Artikel aus Steuerzeitschrift zu rechtlichen, ökonomischen und ökologischen Fakten hier
- Link zu Infos des BUND-NRW Link
- Privater Widerspruch gegen Gebührenbescheid aus Tübingen, Juni 2005 hier
- Antrag von AL/Grüne aus Tübingen, Januar 2005 hier
Kleine Gemeinde in Bayern mit nur 1900 EinwohnerInnen (Untermerzbach) zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr verurteilt. Rechtskräftiges BVG-Urteil






