Frühere Rundbriefausgaben stehen im >>> Rundbriefarchiv
Liebe GAR-Mitglieder,
in diesem Rundbrief erhaltet Ihr aktuelle Informationen und viele Veranstaltungshinweise
- Windkraft und Flächennutzungspläne
- Pflege von Streuobstwiesen als Ausgleichsmaßnahme nach Naturschutzgesetz möglich
- Immer mehr Kommunen lassen sich nach dem EEA zertifizieren
- Zur Debatte um den Straßenbau bzw. Nicht-Straßenbau im Land
- GAR-Seminar zur Gemeinschaftsschule und zur Reform der Gemeindeordnung,
am 3. März 2012 – zusammen mit der GAR-Jahresmitgliederversammlung - GAR-Windkraftseminar am 17. März in Stuttgart im Landtag
- Die Regenerative Stadt – ein Kongress der Böll-Stiftung am 2. März in Stuttgart
- Grün treibt an, Veranstaltung mit Jürgen Trittin und Franz Untersteller am 15.2.2012
- Oberrheingraben im Klimawandel – Regionalkonferenz in Karlsruhe am 26./27. März
1. Kommunale Flächennutzungspläne und Bauanträge im Außenbereich
Das neue Landesplanungsgesetz ist derzeit in der Phase der Anhörung. Vielfach wird angemerkt, dass die Frist bis zum 1. September, bei der die alten Regionalpläne unwirksam werden, sehr kurz ist, und dass dann ungesteuert Anträge für Windanlagen nach dem Bundesbaugesetzbuch genehmigt werden müssen, ohne Bürgerbeteiligung, ohne Einfluss der Kommune auf die Standortwahl. Dazu schreibt Andreas Schwarz, MdL und kommunalpolitischer Sprecher in der grünen Landtagsfraktion:
„Die windkraftfreundliche Novellierung des Landesplanungsgesetzes wird uns in 2012 beschäftigen. Dabei werden wir insbesondere ein Augenmerk auf die Übergangsfrist haben. Hierzu finden gerade Gespräche statt, so dass die Fraktion dann in Kürze entscheiden wird.
Wichtig ist mir aber der folgende Hinweis: Sofern die Städte und Gemeinden einen Flächennutzungsplan aufstellen bzw. den Teilbereich Windkraft ihres Flächennutzungsplanes ändern wollen, können die Baugenehmigungsbehörden (große Kreisstädte und Landratsämter) Anträge auf Genehmigung für den Bau einer Windkraftanlage bis zu zwölf Monate zurückstellen. Damit verlängert sich die Übergangsfrist nochmals.
Dafür genügt es, dass ein entsprechender Beschluss gefasst wurde, dieser nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht wurde, die zugrundeliegende Planungsabsicht ausreichend konkretisiert wurde und die erforderliche Anstoßwirkung auf die potenziell Planbetroffenen erreicht wird. Zudem muss das Plangebiet ausreichend umrissen sein. Insbesondere muss bei § 15 Abs. 3 die Planung, die gesichert werden soll, nicht ein Mindestmaß dessen erkennen lassen, was Inhalt des zu erwartenden BBP sein soll. Denn ein Mindestmaß an inhaltlicher Bestimmtheit ergebe sich schon daraus, dass die Planung dem Ziel dienen muss, die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zu erreichen.
Meines Erachtens reicht daher ein qualifizierter (und bekannt gemachter) Aufstellungsbeschluss aus.“
Der ausführliche Text von Andreas Schwarz und das dort erwähnte Gerichtsurteil stehen auf der GAR-Internetseite unter http://www.gar-bw.de/info/energie-und-klima.html .
2. Streuobstwiesen-Pflege als Naturschutz-Ausgleichsflächen
Zu Fragen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wurde immer wieder diskutiert, ob und in welcher Form eventuell Pflegemaßnahmen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anerkannt werden können.
Speziell zur Pflege von Streuobstbeständen hat das Ministerium für den ländlichen Raum am 07. Oktober 2011 folgende Information über den Städtetag verbreitet:
Unter bestimmten Voraussetzungen, kann die dauerhafte Pflege von Streuobstgelände, das in schlechtem Zustand ist, als Ausgleichsmaßnahme anerkannt werden.
Die hierfür notwendigen Voraussetzungen sind vom Ministerium in so genannten fachlichen Hinweisen zusammen gestellt.
Dieses Dokument ist bei der Landesanstalt für Umwelt eingestellt:
Unter dem Stichwort Kompensationsmaßnahmen ist dort auch geklärt wie eine Kommune sich rechtlich absichern muss, damit die Verpflichtung zur dauerhaften Pflege übergeht auch auf EigentümerInnen übergeht.
Auf diese Weise erhalten Kommunen einen Anreiz, Steuobstwiesen, die in schlechtem Zustand sind, wieder zu einem für den Naturschutzgebiet hochwertigen Gebiet aufzuwerten.
3. European Energy Award als Schritt zur nachhaltigen Kommune
Nachahmen ist oft leichter durchsetzbar als Pioniertätigkeit auf dem Gebiet des kommunalen Umweltschutzes. Deshalb ist es sicher von Interesse, dass es bei der Zertifizierung der Umwelteffizienz schon viele Vorbilder in Baden-Württemberg gibt.
Derzeit beteiligen sich laut Umweltministerium 61 Städte und Gemeinden sowie zehn Landkreise in Baden-Württemberg am European Energy Award®. Es handelt sich dabei um ein europaweit praktiziertes Verfahren, in dem die Energieeffizienz der Kommunen bewertet wird und lokale Initiativen zur Verringerung des Energieverbrauchs systematisch entwickelt werden.
Bei dem Zertifizierungsverfahren werden die Bereiche Kommunale Liegenschaften, Versorgung und Entsorgung, Mobilität, Entwicklungsplanung, interne Organisation und Kommunikation einer Bewertung unterzogen.
Ein zusätzlicher Anreiz neben der umweltpolitischen Einsicht in die Notwendigkeit bilden Fördergelder: Teilnehmende Städte, Gemeinden und Landkreise werden vom Land mit 8.000 Euro unterstützt.
Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft berät die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) interessierte und teilnehmende Kommunen über den European Energy Award und gibt praktische Hilfestellung für das Zertifizierungsverfahren. Weitere Informationen sind im Internet unter http://www.kea-bw.de/projekte/european-energy-award/ erhältlich.
4. Kassensturz beim Landesstraßenbau
Es können keine zusätzlichen Straßen in den Generalverkehrsplan aufgenommen werden. Diese Nachricht schlug ein wie eine Bombe dabei wird doch nur der finanzielle Ist-Zustand im Straßenbauetat des Landes beschrieben, wie ihn die frühere Landesregierung hinterlassen hat.
Es gab nicht nur die Politik der Spatenstiche, die jetzt verlangt, dass bis 2015 erst einmal die begonnen Projekte fertig gestellt werden. Es gab auch die Politik der baureifen Planungen, die in keiner mittelfristigen Finanzplanung eingeplant wurden – aber im Generalverkehrsplan stehen.
Der Generalverkehrsplan des Landes 2010 enthält 750 Maßnahmen im Umfang von 2,4 Milliarden Euro. Auch wenn jährlich genauso viel Geld für Straßenbau ausgegeben würde, wie unter der früheren Landesregierung und wenn die gesamten Mittel in den Neubau flössen, würden zur Fertigstellung dieser Straßen 20 Jahre benötigt. Es liegen also geweckte Erwartungen in Milliardenhöhe in den Schubladen, die nicht finanziert sind. Darüber hinaus braucht der Straßenunterhalt auch noch Geld.
Siehe dazu die Pressemitteilung des Verkehrsministers. http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/105808/
Siehe dazu die Präsentation des Verkehrsministeriums zu den Kosten im Landesstraßenbau ebenfalls auf dieser Seite und auf der GAR-Internetseite unter http://www.gar-bw.de/info/verkehr.html
5. Einladung zur Mitgliederversammlung der GAR mit Vorstandswahlen und
mit Informationen über die Gemeinschaftsschule und die Reform der Gemeindeordnung
Liebe GAR-Mitglieder, ich lade Euch herzlich ein zur GAR-Mitgliederversammlung
am Samstag, den 3.März 2012, 10:30 Uhr
Ort: Cafe Merlin, Augustenstraße, Stuttgart/Innenstadt, S-Bahnstation Schwabstraße
Auch in diesem Jahr verknüpfen wir diesen Termin mit inhaltlichen Debatten und Informationen zu wichtigen kommunalpolitischen Fragen.
Wir treffen uns im Cafe Merlin, 10 Minuten vom Hauptbahnhof mit der S-Bahn entfernt,
Wir beginnen mit dem Ankommen bei Kaffee und Brezeln um 10:00 Uhr.
Tagesordnung
Rückblick
Was hat die GAR 2011 gemacht, wofür hat sie die Mitgliedsbeiträge ausgegeben, und für welche Themen hat sie ihre Informationsdrehscheibe genutzt? Rechenschaftsbericht von Vorstand und Geschäftsführerin, Kassenbericht und Entlastung des VorstandsPlanung
Wofür wollen wir in diesem Jahr den GAR-Etat nutzen? Beschluss über den GAR-Haushalt 2012; Welche Seminare und Vernetzungstreffen sollte es geben? Jahresplanung 2012Gemeinschaftsschule – Wie läuft der Start, wie geht es weiter? Informationsaustausch mit Sandra Boser, MdL, bildungspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion.
Einladung zum Mittagsimbiss durch die GAR
Wahlen des GAR-Vorstandes für die Jahre 2012 und 2013
Wie sieht die ideale Gemeindeordnung aus, wie können Kommunen demokratischer werden? Austausch über die anstehende Reform der Gemeindeordnung mit Andreas Schwarz, MdL und kommunalpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.
ca. 15 Uhr geplantes Ende der Veranstaltung
Bewerbungen für den GAR-Vorstand können bis zum 18.2.2012 ans GAR-Büro geschickt werden.
Drei der bisher vier Vorstandsmitglieder bewerben sich wieder. Es ist geplant, den Vorstand auf 6 Personen zu vergrößern. Es wird also in jedem Fall freie Plätze für neue Vorstandsmitglieder geben. InteressentInnen können gerne vorab anrufen.
Anmeldungen zur Mitgliederversammlung bitte bis zum 25. Februar im GAR-Büro
6. GAR-Windkraftseminar am 17.3. in Stuttgart, Landtag
Herzliche Einladung zum GAR-Windkraftseminar a, 17.3.2012 von 10:30 bis 14:30 Uhr im Landtag in Stuttgart, im Fraktionssitzungssaal.
Am großen runden Tisch diskutieren und referieren Windkraftexpertinnen und -experten:
Walter Witzel, Sprecher des Bundesverbandes Windenergie in Baden-Württmberg
Mitglieder von Gemeinschaftswindenergieprojekten und Windkraftplanungsbüros und eine Vertreterin/ein Vertreter aus dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur.
Anmeldungen bis zum 10.3. ans GAR-Büro
7. Die regenerative Stadt -Auftakrveranstaltung am 2. März
Wir weisen auf die neue Seminarreihe der Heinrich-Böll-Stiftung „Die regenerative Stadt“ hin.
Die Auftaktveranstaltung „Kommunen gehen voran: Rio 20+ “ findet am Freitag, 02. März 2012, statt:
09.00 – 13.00 Uhr Exkursion in Tübingen
13.30 – 20.00 Uhr Tagung in Stuttgart
Nähere Informationen und Anmeldeformular unter http://www.gar-bw.de/termine.html
8. Grün treibt an
Wir weisen auf die Veranstaltung der Grünen hin. Unter dem Titel „GRÜN TREIBT AN – wie man die schwarz-gelb gebremste Energiewende flott macht“ diskutieren Jürgen Trittin, Minister Franz Untersteller und Thorsten Herdan (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer) untereinander und mit den Gästen.
Am 15. Februar 2012, 18:30 Uhr, Staatsgalerie Stuttgart, Konrad-Adenauer-Str. 30-32
Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
9. Der Oberrheingraben im Klimawandel – eine Region passt sich an
Der Oberrheingraben ist eine der Regionen in Deutschland, auf die sich der Klimawandel im besonderen Maße auswirken wird. Länder und
Kommunen, aber auch Landnutzer, Betriebe und Unternehmen sind gefordert, vorsorgend Strategien und Maßnahmen zu entwickeln.
Am 26. und 27 März findet dazu ein Kongress in Karlsruhe statt.
Die drei Gastgeberländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz möchten gemeinsam – in Kooperation mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Kommunen sowie lokale und regionale Multiplikatoren und Entscheidungsträger für die Aufgabe „Anpassung an den Klimawandel“ sensibilisieren.
Nähere Informationen unter http://www.gar-bw.de/termine.html
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Schlager






