Mobil & Ökologisch Lärmaktionspläne in Kommunen 15. Januar 2018 Lärm wird nicht nur häufig als störend empfunden. Lärm beeinträchtigt auch die Gesundheit. Kommunen sind im Rahmen der Daseinsvorsorge deshalb gesetzlich dazu verpflichtet, in Gebieten mit erhöhter Lärmbelastung Lärmaktionspläne aufzustellen. Die LUBW stellt auf ihrer Internetseite die rechtlichen Grundlagen und die Verfahrensschritte dar für das Aufstellen von Lärmaktionspläne in Städten und Gemeinden.