Die Landesregierung hat nun ihre „Eckpunkte zum Schutz der Insekten in Baden-Württemberg“ als Weiterentwicklung des Gesetzentwurfes „Rettet die Bienen“ vorgelegt. Das Umweltministerium und das Landwirtschaftsministerium haben das Papier als Alternative zu dem Gesetzesentwurf des Volksbegehrens Artenschutz entworfen. Nun hat der Trägerkreis des Volksbegehrens entschieden, die Mobilisierung vorerst bis Mitte Dezember nicht weiter aktiv zu treiben, um damit einem Dialog eine Chance zu geben. Denn die Landesregierung hat mit ihren Eckpunkten ein Papier vorgelegt, das viele der Volksbegehren-Forderungen aufgreift und zum Teil auch neue Vorhaben zum Artenschutz vorschlägt: Etwa ein Pestizidverbot für Privatanwender*innen oder Schritte gegen die Lichtverschmutzung.
Gerade unsere Kommunalpolitiker*innen kennen das Bohren harter Bretter für den Artenschutz vor Ort. Ein eigener Gesetzesentwurf der Landesregierung als Alternative zum Volksbegehren beinhaltet die nun Möglichkeit, die Gesellschaft als Ganzes beim Artenschutz zu mobilisieren und zu verpflichten. Unabhangig davon, wird es weiterhin die Aufgabe grüner und grünnaher Ratsfraktionen sein, in den vielen alltäglichen kommunalen Einzelfallentscheidungen dem Artenschutz und der Artenvielfalt in unseren Gemeinden und Städten mehr Geltung zu verschaffen.
Die GAR wird Euch in den nächsten Wochen und Monaten mit Ideen, Musteranträgen und Argumenationshilfen dabei tatkräftig unterstützen.
- Brief zum Volksbegehren von Andreas Schwarz, Vorsitzender Landtagsfraktion > hier aufrufen
- Eckpunktepapier der Landesregierung zum Artenschutz > hier aufrufen