Diese Broschüre leitet durch die vielen Vorschriften und Regeln zum Aufstellen eines rechtsgültigen Wahlvorschlags.
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Die Printversion ist in der grünen Landesgeschäftsstelle erhältlich, Bestelladresse kommunalwahl2019@gruene-bw.de
Korrektur zu Seite 13 der Printversion: Wer mit dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin verwandt oder verschwägert ist, darf seit dieser Wahl auch in den Gemeinderat gewählt werden.