Nominierung vorbereiten und durchführen

Vorbereitung der Nominierung:

Mit dieser Check-Liste geht nichts Wesentliches unter

  • Raum buchen
  • Aktuelle Liste der Parteimitglieder mit Hauptwohnsitz im Wahlgebiet/Wahlkreis vom grünen Landesverband anfragen. Diese Liste sollte vom Kreisverband gemeinsam für alle OV angefordert werden.
  • Einladungen erstellen und fristgerecht an alle Mitglieder verschicken (darin: Datum, Uhrzeit, Ort und Hinweis, dass man zeitig kommen soll (Einlasskontrolle) und Personalausweis mitzubringen ist); außerdem Erinnerung per E-Mail
  • Wahlurnen und Wahlkabinen basteln/vorbestellen
  • Stimmkarten herstellen, je eine pro teilnehmendem Mitglied
  • Wahlzettel bereitstellen: je einen pro zu erwartendem Wahlgang und pro wahlberechtigtem Mitglied
  • Formblätter für Wahlvorschlag, Niederschrift, Zustimmungserklärungen und eidesstattliche Erklärung (für Unionsbürger*innen) bei der zuständigen Verwaltung bestellen
  • Personen für Versammlungsleitung, Protokoll, Einlass und Unterzeichnung der Niederschrift und 2 Vertrauenspersonen anfragen
  • Klären, wer die drei vertretungsberechtigten Personen der Partei oder Wählervereinigung sind, die den Wahlvorschlag unterzeichnen
  • Prüfung der Satzung nach Vorgaben für die Nominierungsversammlung (besonders hinsichtlich des Wahlverfahrens)
  • Pressemitteilung vorbereiten

Mitnehmen:

  • Aktuelle Liste der Mitglieder mit Erstwohnsitz
  • Satzung & Wahlrechtsbroschüre
  • 1 x Stimmkarte pro wahlberechtigter Person
  • Wahlzettel – unterscheidbar nach Wahlgang (z.B. nummeriert oder farblich verschieden)
  • Wahlurnen
  • Wahlkabinen oder anderen Sichtschutz für geheime Abstimmung
  • Formblätter (vor allem Zustimmungserklärungen und eidesstattliche Erklärungen für die Kandidat*innen)
  • Beach-Flag und Aufsteller
  • Redezeituhr
  • Kulis für Teilnehmende
  • Flipchart und Eddings für die Namen der Kandidierenden und die Wahlergebnisse
  • Kamera für Berichterstattung über den Abend

Moderationsplan

Formalia vor der Listenaufstellung

  • Begrüßung der Versammlungsteilnehmer*innen
  • Vorschlag und Wahl einer Versammlungsleitung (Offene Abstimmung möglich. Wahl durch Mehrheit der Versammlung. Versammlungsleitung darf, muss aber nicht stimmberechtigt sein.)
  • Einführung in das Verfahren durch die Versammlungsleitung: Wer ist wahlberechtigt: Wer hat aktives Wahlrecht, wer hat passives Wahlrecht? Wie ist der Versammlungsablauf vorgesehen?
  • Die Versammlungsleitung stellt fest, dass die Wahlberechtigung beim Einlass in den Saal und beim Aushändigen der Stimmkarte und der Stimmzettel durch das Vorlegen des Personalausweises überprüft wurde.
  • Sie fragt zur Bestätigung noch einmal nach, ob einer zur Abstimmung berechtigten Person die Stimmkarte und/oder die Stimmzettel vorenthalten wurde/n oder ob eine Person eine Stimmkarte und/oder die Stimmzettel erhalten hat, die nicht wahlberechtigt ist.
  • Die Versammlungsleitung stellt fest, dass ordnungs- und fristgerecht eingeladen wurde.
  • Sie stellt fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist. Es wird festgehalten, wie viele stimmberechtigte Personen anwesend sind.
  • Vorschlag und (offene) Wahl von zwei stimmberechtigten Teilnehmer- *innen der Versammlung. Diese unterzeichnen nach Abschluss der Versammlung das Protokoll und versichern eidesstattlich, dass die Wahl ordnungsgemäß war.
  • Eventuell (offene) Wahl von zwei Vertrauensleuten, die als Ansprechpersonen für die Verwaltungen benannt werden.
  • Vorschlag und Wahl der Auszählkommission (offene Abstimmung möglich).
  • Die Versammlungsleitung schlägt ein Wahlverfahren gemäß den Satzungen der Partei und/oder Wählervereinigung und gemäß dem Wahlgesetz vor:
    Wie viele Listenplätze sind zu wählen?
    Für welche Plätze wird welches Verfahren angewendet
    (z.B. Blockwahl für die hinteren Plätze, Reißverschlussverfahren) Welche Redezeit wird für Vorstellung der Kandidat*innen, Rückfragen und Voten festgelegt?
  • Beschluss des Wahlverfahrens durch die Mehrheit der Versammlung (offene Abstimmung möglich).

Wahl

  • Die Versammlungsleitung kündigt den ersten Wahlgang an und fragt, wer für diesen Wahlgang kandidieren möchte.
  • Die Versammlungsleitung führt durch die Vorstellung der Kandidat- *innen, achtet auf Einhaltung der Redezeit und kann gegebenenfalls das Wort entziehen.
  • Bevor der Wahlgang eröffnet wird, erklärt die Versammlungsleitung das Verfahren der Stimmabgabe für diesen Wahlgang (z.B. welcher der ausgegebenen Wahlzettel wird verwendet, wie viele Stimmen hat jedes wahlberechtigte Mitglied für diesen Wahlgang).
  • Die Versammlungsleitung eröffnet den ersten Wahlgang. Weitere Kandidaturen sind damit nicht mehr möglich.
  • Nachdem alle Stimmen von der Auszählkommission eingesammelt wurden, schließt die Versammlungsleitung den Wahlgang und die Auszählung erfolgt.
  • Das Ergebnis wird von der Versammlungsleitung im Anschluss bekannt gegeben.
  • Es folgt die Frage an die Gewählten, ob die Wahl angenommen wird.
  • Je nach Wahlverfahren und Anzahl der zu wählenden Listenplätze wird dieser Vorgang wiederholt.
  • Um etwaige Formfehler in einem der vorausgegangenen Wahlgänge zu heilen, kann eine Endabstimmung als geheime Blockwahl über die gesamte Liste durchgeführt werden.

Mehr zu den Vorschriften für die Nominierung siehe Kompass zur Listenaufstellung: hier

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Fr 17.11.2023 ab 17:30 Uhr

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Daher wollen wir die Kommunalpolitik groß mit Euch feiern. 

  

Dazu laden wir alle kommunalpolitisch aktiven Akteure*innen in Baden-Württemberg zu einem Come-Together mit Musik ein.