Plakatierung

Das Plakatieren unterliegt örtlich unterschiedlichen Regeln. Diese sollten bei der jeweiligen Kommune erfragt werden. Für alle Kommunen gemeinsam geltende Vorschriften hat das Landes-Innenministerium in den Regeln für die Durchführung von Wahlkämpfen unter Punkt 5 zusammengefasst.

Die wichtigsten Vorschriften rund um die geltenden Vorschriften im Kommunalwahlkampf stehen in einem Schreiben des Innenministeriums.

Unter Punkt 5 geht es insbesondere um das Plakatieren: lesen

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