Die Geflüchteten sind in den Kommunen angekommen, jetzt kommt es darauf an, sie gut zu integrieren. Land und Kommunen haben einen Pakt für Integration (PIK) vereinbart. Ein Baustein dieses Paktes ist die Finanzierung der Integrationsmanager*innen.
Die Aufgabe von Integrationsmanagerinnen ist die flächendeckende und individuelle Sozialberatung für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung.
Die Förderanträge können online über www.pik-bw.de „Förderantrag Integrationsmanagement“ abgerufen werden.
Weitere Informationen zum Pakt für Integration
Die Regierungspräsidien haben im Internet ein Portal zum Pakt für Integration eingestellt, auf dem alle wichtigen Fragen rund um den PIK beantwortet werden.
Für die Erstattungen der Unterbringungskosten der Stadt- und Landkreise habe Land und Kommunen ein Verfahren vereinbart, bei dem zunächst Vorauszahlungen und danach Spitzabrechnungen erfolgen. Die Liste der tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen findet sich hier.
Integration in den Arbeitsmarkt:
Die Angebote (Förderprogramme und Maßnahmen) zur Bildung und Integration in den Arbeitamarkt in Baden-Württemberg sind auf den Seiten der Landesregierung zusammenfassend dargestellt. Tabelle aller Maßnahmen