Grundsteuerreform und Grundsteuer C - was sollten Kommunalas und Kommunalos wissen?

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Die Grundsteuerreform sorgt derzeit für heftige Diskussionen. Sie ist notwendig, um die Grundsteuereinnahmen für die Kommunen ab 2025 zu sichern. 2024 steht die Anpassung der kommunalen Hebesätze an. 

Ab 2025 können Kommunen in Baden-Württemberg auch einen eigenen Hebesatz für baureife, unbebaute Grundstücke festlegen: die Grundsteuer C.  1960 gab es bereits eine solche Steuer (die sog. Baulandsteuer), die allerdings nach zwei Jahren wieder abgeschafft wurde. 

Welche Chancen stecken in der Erhebung einer solchen Steuer? Was muss bei der Umsetzung beachtet werden? Und wie können Gemeinderatsfraktionen eine solche Initiative anstoßen?

Gisela Splett, Staatssekretärin im Finanzministerium Baden-Württemberg,

gibt uns Einblicke in die Materie und Tipps zur Umsetzung. 

Termin: Freitag, 21.04.2023, 19:00 – 20:30 Uhr // online 

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