Lärmschutz vor Ort

Inhalt

Lärm wird nicht nur als lästig empfunden, Lärm macht auch krank. Damit ist Lärmschutz ein wichtiger Beitrag zur Lebensqualität und zur Gesundheitsvorsorge.
Bei diesem Seminar geht es um die kommunalen Handlungsmöglichkeiten und Handlungsverpflichtungen beim Schutz vor Umgebungslärm:

  • Welche rechtlichen Verpflichtungen gibt es, Lärmaktionspläne zu erstellen?
  • Welche Verfahrensvorschriften gibt es für das Aufstellen von Lärmaktionsplänen, insbesondere bei den Beteiligungsverfahren?
  • Wer ist für die Durchführung von Lärmmessungen verantwortlich?
  • Welche Maßnahmen können in Lärmaktionsplänen festgelegt werden?
  • Wie sind dabei Urbane Gebiete und Lärm von Sportanlagen einzustufen?
  • Welche Maßnahmen gegen Verkehrslärm sind zulässig, insbesondere auch bei Motorradlärm?  In welchem Umfang sind Geschwindigkeitsbegrenzungen notwendig und zulässig?
  • Wer trägt die Kosten für die Lärmminderungsmaßnahmen, welche Förderprogramme gibt es?
  • Lärmminderungspläne in der kommunalen Praxis – konkrete Beispiele

Als Referenten konnten wir den Lärmschutzbeauftragen der Landesregierung, Thomas Marwein MdL gewinnen.

In der Mittagspause ist für einen kleinen Imbiss gesorgt.

Eine Seminarbestätigung mit Wegbeschreibung erhalten Sie rechtzeitig vor dem Termin.

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