Artenschutz in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben

Welche Möglichkeiten bestehen in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben, um frühzeitig artenschutzrechtliche Konflikte zu erkennen und zu lösen? Ein neuer Leitfaden führt die Planung von Bauvorhaben mit dem Artenschutz zusammen und zeigt Wege zu effizienten und rechtssicheren Lösungen auf.

Wie gelingt es, den Artenschutz und die artenschutzrechtlichen Anforderungen beim Planen und Bauen effizient und damit zeitsparend abzuarbeiten? Hierzu hat das Wirtschaftsministerium unter Mitwirkung des Umweltministeriums einen Handlungsleitfaden „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben“ herausgegeben.

Der Handlungsleitfaden zeigt anhand von Fallbeispielen anschaulich auf, wie die gesetzlichen Anforderungen des Artenschutzes fundiert und gleichzeitig effizient und pragmatisch bearbeitet werden können. Er leistet einen Beitrag zu einer guten Praxis im Artenschutz, denn die Behandlung von Fachthemen wie dem Artenschutz in Planungsverfahren ist ein wichtiger, aber mitunter schwer handhabbarer Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Städte und Gemeinden sind damit in ihren kommunalen Bauleitplanverfahren tagtäglich befasst.

Der Handlungsleitfaden befasst sich in erster Linie mit folgenden Fragen:

  • Welche rechtlichen Vorgaben sind von Planern und Bauherrn bezüglich des Artenschutzes überhaupt in den Blick zu nehmen?
  • Welche Möglichkeiten bestehen in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben, um frühzeitig artenschutzrechtliche Konflikte zu erkennen und zu vermeiden beziehungsweise zu lösen? (anschauliche Beispiele für typische Fallgestaltungen)
  • Wie kann ein effizienter Verfahrensablauf aussehen?

Der Leitfaden ist als praktische und verständliche Arbeitshilfe konzipiert und richtet sich an Kommunen, Genehmigungsbehörden, Planerinnen und Planer, Bauherren, Projektentwickler und sonstige Interessierte.

Den Handlungsleitfaden > hier abrufen >

 

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