Chancengleichheit

Gleiche Chancen für Frauen und Männer in allen gesellschaftlichen Bereichen – dieses Grundprinzip unserer Demokratie seit Artikel 3 ins Grundgesetz aufgenommen wurde – ist auch in Baden-Württemberg noch bei Weitem nicht umgesetzt. Im Gegenteil, das Land ist Schlusslicht bei der politischen Partizipation von Frauen: Nirgendwo ist der Frauenanteil im Landtag und in den Kommunen so gering.