Das Gesetz zur Förderung des Carsharings ist seit 1. September 2017 in Kraft. Es ermöglicht Städten und Gemeinden, CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum rechtssicher einzurichten. Vor allem Innenstädte und städtische Wohnquartiere sollen so von hohem Parkdruck und unnötigem Pkw-Verkehr entlastet werden: Es können reservierte Stellplätze im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden. Für stationsunabhängige („free-floating“) Angebote können zusätzlich allgemein zugängliche CarSharing-Stellplätze ausgewiesen werden. Die Kommunen können zudem Ermäßigungen oder Befreiungen von Parkgebühren für gekennzeichnete CarSharing-Fahrzeuge beschließen.
Carsharing ermöglicht eine nachhaltige umweltverträgliche Mobilität in der Stadt. Ein geteiltes Auto ersetzt 7-20 private Fahrzeuge und spart so letztlich Parkplätze und damit auch versiegelte Flächen. Ein stationsbasiertes Carsharing-Auto macht in innenstadtnahen Wohnvierteln Parkplätze frei. Link zum Carsharing-Gesetz
Link zum Bundesverband Carsharing Beispielantrag aus Stuttgart zur Förderung von Carsharing; Beispielantrag aus Pforzheim zur Stärkung von Carsharing

Kommunale Finanzen in der Krise – GAR BW fordert strukturelle Reformen
Die kommunalen Haushalte stehen vor der größten Finanzkrise seit Jahrzehnten – mit dramatischen Folgen für die Daseinsvorsorge. Die GAR BW fordert vom Bund eine nachhaltige und gerechte Finanzierung, um die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden zu sichern.


