Wahl von ehrenamtlichen Richter*innen in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg sind die Gemeinderäte und Kreistage für die Erstellung von Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richter*innen zuständig. Die genauen Zeitpunkte dieser Wahlen hängen von den jeweiligen Wahlzyklen und organisatorischen Abläufen ab.
Daneben wählt der Kreistag auch sieben Vertrauensleute für die Schöffenwahlausschüsse, die letztendlich die Schöff*innen aus den Vorschlagslisten auswählen.
Zeitliche Abläufe und Amtsperioden
Die neue fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richter*innen an den Verwaltungsgerichten beginnt 2025. Die genaue Frist der Aufstellung von Vorschlagslisten kann jedoch je nach Landkreis variieren.
Für Schöffengerichte gilt bundesweit eine einheitliche Amtszeit von fünf Jahren. Die derzeitige Amtsperiode der etwa 7.000 ehrenamtlichen Schöffen in Baden-Württemberg läuft noch bis 2028.
Verfahren der Schöffenwahl
Das Auswahlverfahren umfasst folgende Schritte:
Erstellung der Vorschlagsliste:
Die Fraktionen in den Gemeinderäten und Kreistagen benennen – meist entsprechend der Sitzverteilung – Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste. (ACHTUNG: dieser Proporz nach Fraktionsstärke ist aber rechtlich nicht zwingend).
Darüber hinaus können sich auch interessierte Bürger*innen bewerben.Beschlussfassung:
Die Vorschlagsliste muss mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Kreistages bestätigt werden (§ 28 S. 4 VwGO).Übermittlung an das Gericht:
Die bestätigte Liste wird dem jeweiligen Gericht übermittelt, wo die endgültige Auswahl getroffen wird.
Zuständigkeiten der Gemeinderäte und Kreistage
Vorschlagslisten der Gemeinderäte
Gemeinderäte in Baden-Württemberg stellen Vorschlagslisten für ehrenamtliche Schöffen an folgenden Gerichten auf:
- Schöffengerichte an Amts- und Landgerichten: Gemeinderäte stellen Vorschlagslisten für ehrenamtliche Schöffen auf, die in Strafverfahren gemeinsam mit Berufsrichtern über Schuld und Strafe entscheiden.
Für Schöffengerichte gilt bundesweit eine einheitliche 5-Jahres-Amtszeit. Für die derzeitigen 7.000 ehrenamtlichen Schöff*innen in Baden-Württemberg läuft die Amtsperiode noch bis 2028.
Vorschlagslisten der Kreistage
Die Kreistage erstellen Vorschlagslisten für folgende Gerichte:
- Vorschlagslisten für Sozialgerichte
- Vorschlagslisten für Verwaltungsgerichte
Vertrautensleute für Schöffenwahlausschüsse an Schöffengerichten:
Zusammen mit Berufsrichter*innen wählt diese Gremien aus den übermittelten Vorschlagslisten die ehrenamtlichen Richter*innen endgültig aus. Deshalb kommt den vom Kreistag gewählten Vertrauensleuten eine zentrale Bedeutung zu.
Argumente gegen rechtsextreme Kandidaten für das Schöffenamt
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die gemeinsam mit Berufsrichtern über Schuld und Strafe entscheiden. Ihre Stimme hat das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters, weshalb ihre Verfassungstreue von großer Bedeutung sind.
Verfassungsfeinde bei der Schöffenwahl verhindern – aber wie?
Die Gemeinderäte und Kreistage spielen eine zentrale Rolle bei der „Vorauswahl“ von Schöffen. Die Vorschlagslisten, die in den kommunalen Gremien bestimmt werden, bestimmen am Ende, welche Kandidaten potenziell Einfluss auf die Rechtsprechung nehmen können.
Wir zeigen auf, wie demokratische Ratsfraktionen Verfassungsfeinde verhindern können.

Alexander Schenk
Geschäftsführer GAR BW