Kirchliche Liegenschaften als Potenzial für die Quartiersarbeit
– kommunale Strategien sind jetzt gefragt
In vielen Städten stehen kirchliche Grundstücke und Gebäude zunehmend zur Disposition. Ursachen sind strukturelle Veränderungen innerhalb der Kirchen, darunter sinkende Mitgliederzahlen und finanzielle Engpässe. Diese Entwicklung betrifft auch unsere Kommune und wirft die Frage auf, wie mit diesen Flächen künftig umgegangen werden soll.
Kirchliche Liegenschaften sind oft zentral gelegen, verfügen über eine gewachsene Infrastruktur und sind als Orte der Gemeinschaft etabliert. Ihr Verlust kann für die Quartiersentwicklung erhebliche Nachteile mit sich bringen – gleichzeitig bieten sie großes Potenzial für gemeinwohlorientierte Nutzungen.
Die Kirchen selbst haben oft ein Interesse daran, dass ihre Liegenschaften auch nach einer Veräußerung gemeinwohlorientiert genutzt werden, benötigen jedoch Partner für die Umsetzung entsprechender Konzepte.
Eine kommunale Strategie zur Sicherung und Umnutzung solcher Flächen kann dazu beitragen, dass:
- Räume für soziale Infrastruktur und bürgerschaftliches Engagement erhalten bleiben,
- kulturhistorisch wertvolle Gebäude gesichert werden,
- bezahlbarer Wohnraum in Kombination mit sozialen Angeboten entsteht,
- die Nahversorgung in den Stadtteilen gestärkt wird.
Fazit: Kommunen sollten sich der Aufgabe stellen, frühzeitig zu handeln und geeignete Instrumente zu entwickeln.
Hinweis: Das Land Baden-Württemberg hat die Bedeutung und das Potenzial kirchlicher Liegenschaften für die Quartiersentwicklung erkannt und unterstützt Kommunen mit dem Förderprogramm „Kirchengemeinden als Partner der Quartiersentwicklung“.
Ziel ist es, kirchliche Liegenschaften gemeinsam mit Kommunen für soziale und gemeinwohlorientierte Zwecke zu erschließen. Weitere Informationen zum Programm und zum ausgelobten Innovationspreis (Bewerbungsfrist inzwischen 12.10.25 abgelaufen) „Kirche und bezahlbares Wohnen“ findet man hier >>>
Unser Tipp an Ratsfraktionen:
Setzt diese Thema auf die Tagesordnung. Stellt eine Anfrage an die Verwaltung, ob dort bereits die Problematik erkannt wurde.
Oder stellt einen Antrag, in der die Verwaltung beauftragt wird hierzu eine umfassende Strategie zu erarbeiten. Einen Musterantrag finden GAR-Mitglieder in unserem Mitgliederbereich >>.

Alexander Schenk
Geschäftsführer GAR BW