Ziele des Klimapakts BW
Der Klima-Pakt Baden-Württemberg ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Kommunen des Landes. Er wurde erstmals 2015 ins Leben gerufen, um die Kommunen dabei zu unterstützen, bis 2040 klimaneutral zu werden. 2025/2026 geht der Klima-Pakt in die fünfte Runde.
Der Fokus liegt auf der Reduktion von CO2-Emissionen, der Förderung erneuerbarer Energien und der Verbesserung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden. Die Teilnahme am Pakt zeigt, dass eine Kommune Verantwortung übernimmt und als Vorbild für die Bürger*innen agiert.
Aktuell unterstützen bereits 579 Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg den Klimapakt. Ob deine Kommune schon dabei ist, kannst du hier nachschauen.
Neuerungen 2025
Die aktuelle Fortschreibung des Klima-Pakts 2025/2026 bringt wesentliche Änderungen:
- Klimaanpassung wird stärker berücksichtigt. Neben Klimaschutzmaßnahmen müssen auch Strategien zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (z. B. Hitzewellen, Starkregen) entwickelt werden.
- Erhöhte Fördermittel. Im Jahr 2025 stellt das Land rund 36 Millionen Euro für Kommunen zur Verfügung, die Projekte zur Emissionsminderung und Klimaanpassung umsetzen wollen.
- Vereinfachte Antragsverfahren. Die Bürokratie wird reduziert, sodass Kommunen schneller Fördermittel beantragen können.
Vorteile für die Kommunen
Kommunen, die dem Klima-Pakt beitreten, profitieren von mehreren Vorteilen:
- Finanzielle Unterstützung: Im Klimapakt enthalten sind die Förderprogramme Klimaschutz-Plus und KLIMOPASS.
- Beratung und Know-how: Kommunen stehen verlässliche und kostenlose Beratungsleistungen zur Verfügung. Das ist insbesondere für kleinere Kommunen, die kein eigenes Klimaschutzmanagement einrichten können, von Vorteil.
- Stärkung der öffentlichen Wahrnehmung: Der Beitritt zum Klima-Pakt unterstreicht die Vorbildfunktion von Kommunen und sendet ein starkes Signal an die Bürgerinnen und Bürger.
Teilnahmevoraussetzungen
Für die Teilnahme müssen Kommunen den politischen Willen zum Klimaschutz zeigen und einen Gemeinderatsbeschluss fassen. Sie müssen sich verpflichten, das Ziel der klimaneutralen Verwaltung bis 2040 zu erreichen und die Unterstützungserklärung des Ministeriums unterzeichnen. Kommunen können sofort von den Fördermitteln und der Beratung profitieren.

Katharina Eckert
Referentin der Geschäftsführung