Lärmaktionspläne in Kommunen

Lärm wird nicht nur häufig als störend empfunden. Lärm beeinträchtigt auch die Gesundheit. Kommunen sind im Rahmen der Daseinsvorsorge deshalb gesetzlich dazu verpflichtet, in Gebieten mit erhöhter Lärmbelastung Lärmaktionspläne aufzustellen. Die LUBW stellt auf ihrer Internetseite die rechtlichen Grundlagen und die Verfahrensschritte dar für das Aufstellen von Lärmaktionspläne in Städten und Gemeinden.

Lärm wird nicht nur häufig als störend empfunden. Lärm beeinträchtigt auch die Gesundheit. Kommunen sind im Rahmen der Daseinsvorsorge deshalb rechtlich dazu verpflichtet, in Gebieten mit erhöhter Lärmbelastung Lärmaktionspläne aufzustellen.

Hinweise zum Aufstellen von Lärmaktionsplänen gibt das Land im so genannte Kooperationserlass. Er wurde im Oktober 2018 aktualisiert, nachdem durch ein Gerichtsurteil die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen beim Lärmschutz erweitert wurden.

Die LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) stellt auf ihrer Internetseite die rechtlichen Grundlagen und die Verfahrensschritte für das Aufstellen von Lärmaktionspläne in Städten und Gemeinden dar. LUBW zur Lärmaktionsplanung. Auch Kartierung der Gebiete übernimmt die LUBW.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum kommunalen Lärmschutz beantwortet das Verkehrsministerium auf seiner Internetseite: Lärmaktionspläne

Beim Land gibt es die Stelle einer/eines Lärmschutzbeauftragten, bei der es Rat und Informationen zur kommunalen Lärmschutzpolitik gibt. Aktuell ist Thomas Marwein, Mitglied der grünen Landtagsfraktion, Lärmschutzbeauftragter der Landesregierung.

Die Broschüre der Lärmschutzbeauftragten Dr. Gisela Splett (2011 bis 2016) gibt Kommunen konkrete Hinweise, wie sie die Lärmminderung angehen können. Leitfaden zum Lärmschutz in Städten und Gemeinden

Bereits bei der Bauleitplanung kann Lärm vermindert werden. Die städtebauliche Lärmfibel gibt dazu praxisorientierte Hinweise

Lärmschutz kurz und knapp: Eine Präsentation des MVI aus der Wahlperiode 2011 bis 2016 fasst die wichtigsten Aspekte zur Lärmschutzplänen kurz und knapp zusammen.

 

 

 

 

Mehr Beiträge

Öffentlichkeitsarbeit in der Kommunalpolitik: Wie spreche ich meine Zielgruppe an?

Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit funktioniert nicht „für alle“, sondern zielgerichtet für die Menschen, die wirklich betroffen sind. In diesem Beitrag zeigen wir, wie du deine Zielgruppen klar definierst, ihre Bedürfnisse und „Pain Points“ erkennst und deine Botschaften genau dort platzierst, wo sie wahrgenommen werden.

Neue Fußverkehrsstrategie im Land stärkt sichere Wege und Ortskerne

Baden-Württemberg stärkt das Gehen: Die neue Fußverkehrsstrategie macht Wege sicherer, barrierefrei und lebenswerter. Ratsfraktionen können direkt aktiv werden, z. B. über einen Musterantrag zur Schaffung einer geförderten Personalstelle für Fußverkehr, Schulwege und Ortsmitten.

Land baut Förderung für kommunalen Klimaschutz aus

Seit 1. Februar 2026 läuft der zweite Teil von Klimaschutz‑Plus für Kommunen. Das Programm stärkt Städte und Gemeinden mit hohen Zuschüssen für CO₂-Bilanzen, Sanierungsstrategien, Energiemanagement und Beratung – besonders hilfreich für kleinere Kommunen.
Wir zeigen, wie Ratsfraktionen jetzt aktiv werden können.