Lärmaktionspläne in Kommunen

Lärm wird nicht nur häufig als störend empfunden. Lärm beeinträchtigt auch die Gesundheit. Kommunen sind im Rahmen der Daseinsvorsorge deshalb gesetzlich dazu verpflichtet, in Gebieten mit erhöhter Lärmbelastung Lärmaktionspläne aufzustellen. Die LUBW stellt auf ihrer Internetseite die rechtlichen Grundlagen und die Verfahrensschritte dar für das Aufstellen von Lärmaktionspläne in Städten und Gemeinden.

Lärm wird nicht nur häufig als störend empfunden. Lärm beeinträchtigt auch die Gesundheit. Kommunen sind im Rahmen der Daseinsvorsorge deshalb rechtlich dazu verpflichtet, in Gebieten mit erhöhter Lärmbelastung Lärmaktionspläne aufzustellen.

Hinweise zum Aufstellen von Lärmaktionsplänen gibt das Land im so genannte Kooperationserlass. Er wurde im Oktober 2018 aktualisiert, nachdem durch ein Gerichtsurteil die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen beim Lärmschutz erweitert wurden.

Die LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) stellt auf ihrer Internetseite die rechtlichen Grundlagen und die Verfahrensschritte für das Aufstellen von Lärmaktionspläne in Städten und Gemeinden dar. LUBW zur Lärmaktionsplanung. Auch Kartierung der Gebiete übernimmt die LUBW.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum kommunalen Lärmschutz beantwortet das Verkehrsministerium auf seiner Internetseite: Lärmaktionspläne

Beim Land gibt es die Stelle einer/eines Lärmschutzbeauftragten, bei der es Rat und Informationen zur kommunalen Lärmschutzpolitik gibt. Aktuell ist Thomas Marwein, Mitglied der grünen Landtagsfraktion, Lärmschutzbeauftragter der Landesregierung.

Die Broschüre der Lärmschutzbeauftragten Dr. Gisela Splett (2011 bis 2016) gibt Kommunen konkrete Hinweise, wie sie die Lärmminderung angehen können. Leitfaden zum Lärmschutz in Städten und Gemeinden

Bereits bei der Bauleitplanung kann Lärm vermindert werden. Die städtebauliche Lärmfibel gibt dazu praxisorientierte Hinweise

Lärmschutz kurz und knapp: Eine Präsentation des MVI aus der Wahlperiode 2011 bis 2016 fasst die wichtigsten Aspekte zur Lärmschutzplänen kurz und knapp zusammen.

 

 

 

 

Mehr Beiträge

Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung

Seit 2024 bietet die Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg kostenlos professionelle Unterstützung bei Bürgerbeteiligungsprozessen. Wir stellen euch das Angebot vor.

Allianz für Beteiligung

Die Allianz für Beteiligung ist ein landesweites Netzwerk, das Kommunen und zivilgesellschaftlichen Gruppen Beratung, Vernetzung und Förderprogramme bietet. Wir zeigen auf, wie eure Kommune davon profitieren kann.

Kirchliche Liegenschaften in der Nachnutzung sichern

Viele kirchliche Liegenschaften stehen in den kommenden Jahren zur Veräußerung. Für Kommunen ergibt sich daraus die Chance, zentrale Flächen für gemeinwohlorientierte Nutzungen und die Quartiersarbeit zu sichern. Eine strategische Herangehensweise ist erforderlich, um frühzeitig zu handeln und wertvolle Potenziale nicht zu verlieren.