Mehr Rechte für Kommunen bei Straßengestaltung

Ein Meilenstein für kommunale Handlungsspielräume:

Der Bundestag und der Bundesrat haben sich auf wesentliche Änderungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrsordnung (StVO) geeinigt.

Das Straßenverkehrsrecht war über viele Jahrzehnte vom einseitigen Vorrang für den fließenden Kraftfahrzeugverkehr geprägt. Mit dem vom Bundestag und Bundesrat nach langer Hängepartie endlich abgesegneten Straßenverkehrsgesetz wird ein neues Kapitel aufgeschlagen:

  • Erstmals steht nun nicht mehr nur das Auto im Mittelpunkt des Verkehrsrechts, sondern auch die Bedürfnisse aller anderen Verkehrsteilnehmer*innen.
  • Umwelt- und Klimaschutz sind nun explizites Ziel des Straßenverkehrsgesetzes.
  • Der Verkehrssicherheit wird ein höherer Stellenwert eingeräumt.
  • Kommunen sollen die städtebauliche Entwicklung eigenständiger vorantreiben können.
  • Kommunen werden einfacher Tempo 30 (Achtung: Nicht Tempo 30-Zonen, sondern längere Abschnitte als bisher!) auf Hauptstraßen anordneten, Geh- und Radwege breiter bauen und Zebrastreifen sowie Busspuren anlegen können. Auch bei der Parkraumbewirtschaftung wird es Erleichterungen geben.
  • Damit die Kommunen die neuen Spielräume des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) anwenden können, wurden sie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) umgesetzt werden. Dies gilt seit dem 02.10.2024.

Bild von Matthias Gastel, MdB

Matthias Gastel, MdB

GAR BW Vorstandsmitglied

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