Das neue Landesmobilitätsgesetz in Baden-Württemberg ermöglicht den Kommunen durch folgende Maßnahmen vor Ort die Verkehrswende voranzubringen:
Ein besseres ÖPNV-Angebot durch den Mobilitätspass:
Mit dem Mobilitätspass haben Kommunen künftig ein zusätzliches Finanzierungsinstrument für den ÖPNV an der Hand. Es gibt ihn in zwei Variationen: Als Umlage für Einwohner*innen und als Umlage für KfZ-Halter*innen. Welche Variante besser passt, entscheidet ihr vor Ort.
Langfristig soll mit dem Mobilitätspass ein wichtiges Ziel erreicht werden: Die Verdopplung der Fahrgastzahlen im ÖPNV bis 2030 im Vergleich zum Bezugsjahr 1990.Eine bessere Radinfrastruktur durch Rad-Koordinator*innen:
Durch eine flächendeckende und sichere Radinfrastruktur werden mehr Menschen zum Fahrradfahren ermutigt. Dafür finanziert das Land für jeden Stadt- und Landkreis eine*n Kreiskoordinator*in für den Radverkehr. Sie tragen dafür Verantwortung, Lücken in den Radnetzen zu schließen. Auch das trägt zur Erreichung eines wichtigen Klimaschutzziels bei: Bis 2030 soll in Baden-Württemberg jeder zweite Weg selbstaktiv, also zu Fuß oder mit dem Fahrrad, zurückgelegt werde
Eine bessere Handhabe gegen Schwarz- und Falschparker:
Falschparker sollen keine Busspuren, Rad- oder Gehwege versperren und Schwarzparker, die keine Parkgebühr auf ausgewiesenen Parkplätzen zahlen, sollen effizienter kontrolliert werden können. Darum ermöglicht das Landesmobilitätsgesetz den Einsatz von Scan-Fahrzeugen, die eine effektivere Kontrolle des Parkraums sicherstellen.
Klimaschutz eine zentrale Rolle:
Grundsätzlich gilt nun in Zukunft bei Abwägungsentscheidungen bei verkehrsrechtlichen Maßnahmen, dass der Klimaschutz eine zentrale Rolle spielt.