Neues Mobilitätsgesetz des Landes – Chance für die kommunale Verkehrswende

Mit dem Beschluss des Landesmobilitätsgesetzes wurde nun 2025 ein zentrales Vorhaben aus dem grün-schwarzen Koalitionsvertrag umgesetzt. Diese Chancen ergeben sich jetzt für die Kommunalpolitik >>>
Das neue Landesmobilitätsgesetz in Baden-Württemberg ermöglicht den Kommunen durch folgende Maßnahmen vor Ort die Verkehrswende voranzubringen:
  • Ein besseres ÖPNV-Angebot durch den Mobilitätspass:

    Mit dem Mobilitätspass haben Kommunen künftig ein zusätzliches Finanzierungsinstrument für den ÖPNV an der Hand. Es gibt ihn in zwei Variationen: Als Umlage für Einwohner*innen und als Umlage für KfZ-Halter*innen. Welche Variante besser passt, entscheidet ihr vor Ort.
    Langfristig soll mit dem Mobilitätspass ein wichtiges Ziel erreicht werden: Die Verdopplung der Fahrgastzahlen im ÖPNV bis 2030 im Vergleich zum Bezugsjahr 1990.

  • Eine bessere Radinfrastruktur durch Rad-Koordinator*innen:

    Durch eine flächendeckende und sichere Radinfrastruktur werden mehr Menschen zum Fahrradfahren ermutigt. Dafür finanziert das Land für jeden Stadt- und Landkreis eine*n Kreiskoordinator*in für den Radverkehr. Sie tragen dafür Verantwortung, Lücken in den Radnetzen zu schließen. Auch das trägt zur Erreichung eines wichtigen Klimaschutzziels bei: Bis 2030 soll in Baden-Württemberg jeder zweite Weg selbstaktiv, also zu Fuß oder mit dem Fahrrad, zurückgelegt werde

  • Eine bessere Handhabe gegen Schwarz- und Falschparker:

    Falschparker sollen keine Busspuren, Rad- oder Gehwege versperren und Schwarzparker, die keine Parkgebühr auf ausgewiesenen Parkplätzen zahlen, sollen effizienter kontrolliert werden können. Darum ermöglicht das Landesmobilitätsgesetz den Einsatz von Scan-Fahrzeugen, die eine effektivere Kontrolle des Parkraums sicherstellen.

  • Klimaschutz eine zentrale Rolle:

    Grundsätzlich gilt nun in Zukunft bei Abwägungsentscheidungen bei verkehrsrechtlichen Maßnahmen, dass der Klimaschutz eine zentrale Rolle spielt.

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