Schottergärten: Verbotene Steinwüsten im Vorgarten

Schottergärten sind in BW verboten. Hier erfahrt ihr, wie ihr neue Schottergärten verhindern und gegen bestehende vorgehen könnt.

Schottergärten: Verbotene Steinwüsten im Vorgarten

Schotter- und Kiesgärten sind in Baden-Württemberg verboten, und das nicht erst seit gestern. Die Landesbauordnung (LBO) schreibt vor, dass unbebaute Flächen auf bebauten Grundstücken als Grünfläche zu gestalten sind, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden (§ 9 Abs. 1 LBO). Schotterflächen erfüllen diese Vorgaben nicht und sind daher seit den 1990er-Jahren unzulässig. 

Über die Landesbauordnung hinaus wird in den Bebauungsplänen genau geregelt, wie ein Garten und die direkte Umgebung eines Hauses auszusehen haben. Diese Vorgaben haben den Zweck, den mit dem Bauen verbundenen Eingriff in die Natur so gering wie möglich zu halten bzw. auszugleichen. 

Die Regelung in der Landesbauordnung wurde 2020 bestätigt durch die Verankerung eines expliziten Verbots von Schottergärten im Naturschutzgesetz (§ 21a Landesnaturschutzgesetz NatSchG). Es gibt keinen Bestandsschutz für davor bestehende Schottergärten, auch wenn dies gelegentlich angezweifelt wird. Aus Sicht des Umweltministeriums aber besteht grundsätzlich eine Rückbaupflicht. Unsere Einschätzung dazu findet ihr im Mitgliederbereich.

Für die Durchsetzung dieser Vorgaben zu Schottergärten sind die unteren Baurechtsbehörden (in der Regel Stadt- oder Kreisverwaltung) zuständig. Die Praxis zeigt leider immer wieder Versäumnisse von Grundstückseigentümer*innen und Baurechtsbehörden.

Was spricht gegen Schottergärten?

Bodenversiegelung & Wasserhaushalt

Schottergärten versiegeln Flächen und verhindern so die natürliche Versickerung von Regenwasser. Dadurch sinkt die Grundwasserneubildung, während die Oberflächenabflüsse steigen. Das ist ein zentraler Faktor für Überflutungen und Überschwemmungen bei Starkregenereignissen. Zusätzlich belasten erhöhte Abflüsse die Kanalisation und steigern die Kosten der Abwasserbeseitigung.

Durch die Entfernung von Vegetation gehen wichtige Grünstrukturen im Quartier verloren. Straßen- und Stadtgrün leisten einen Beitrag zur Kühlung, bieten Lebensraum für Vögel und Insekten und steigern die Aufenthaltsqualität. Schottergärten reduzieren diesen Effekt massiv und tragen zur „Versteinerung“ des Wohnumfelds bei.

Steinflächen speichern Hitze und strahlen sie nachts wieder ab. So verstärken Schottergärten die städtische Wärmeinsel und verschärfen Hitzebelastungen für Anwohner*innen. Fehlende Verdunstungskühlung durch Pflanzen verschlechtert zusätzlich das Mikroklima und erhöht die gesundheitlichen Risiken für ältere Menschen, Kinder und chronisch Kranke.

Entgegen dem Versprechen der Pflegeleichtigkeit müssen Schotterflächen regelmäßig von unerwünschtem Bewuchs freigehalten werden. Häufig greifen Eigentümer*innen dabei zu Herbiziden oder Unkrautvernichtern. Das führt zu zusätzlicher Boden- und Grundwasserbelastung und widerspricht Zielen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes.

Schottergärten bieten weder Nahrung noch Lebensraum für Insekten, Vögel oder andere Tiere. Sie tragen erheblich zum Rückgang von Bestäubern wie Bienen und Schmetterlingen bei und verringern die Biodiversität in Wohngebieten.

Pflanzen filtern Feinstaub, binden CO₂, produzieren Sauerstoff und leisten einen Beitrag zur Luftreinhaltung – Funktionen, die Schotterflächen nicht übernehmen können. Damit tragen sie auch zur Verschlechterung der Luftqualität bei.

Wie vorgehen gegen Schottergärten?

Aufklärungsarbeit

Fordert Aufklärungsarbeit zum Thema durch die Kommune und unterstützt lokale Initiativen, Vereine und Gärtnereien / Baumschulen bei ihrer Aufklärungsarbeit. Besonders bei Neubaugebieten kann so von Anfang an Einfluss genommen werden.

Vorbildfunktion

Setzt euch dafür ein, dass eure eigene Kommune ein gutes Vorbild ist und es keine Schottergärten auf kommunalen Flächen gibt.

Anfrage

Stellt eine Anfrage an die Verwaltung. Was ist der Status quo in eurer Kommune? In unserem Mitgliederbereich findet ihr eine Musteranfrage.

Antrag

Auf Grundlage der Beantwortung kann als zweiter Schritt ein Antrag darauf erfolgen, dass Eigentümer*innen auf ihren Verstoß hingewiesen und zur Abhilfe aufgefordert werden. Im Fall einer Weigerung muss die Kommune weitergehende Maßnahmen ergreifen. Einen Musterantrag findet ihr im Mitgliederbereich.

Es kann sinnvoll sein, eine gestaffelte Überprüfung einzelner Baugebiete zu fordern. Sie ermöglicht eine realistische Umsetzung ohne Überlastung der Verwaltung und erhöht gleichzeitig die Chance auf politische Mehrheiten im Gemeinderat.

Bild von Katharina Eckert

Katharina Eckert

Referentin der Geschäftsführung

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