Land baut Förderung für kommunalen Klimaschutz aus

Seit 1. Februar 2026 läuft der zweite Teil von Klimaschutz‑Plus für Kommunen. Das Programm stärkt Städte und Gemeinden mit hohen Zuschüssen für CO₂-Bilanzen, Sanierungsstrategien, Energiemanagement und Beratung – besonders hilfreich für kleinere Kommunen. Wir zeigen, wie Ratsfraktionen jetzt aktiv werden können.

Das Land Baden-Württemberg stärkt gezielt die kommunalen Klimaschutzaktivitäten: Mit der neuen Förderrichtlinie „Klimaschutz-Plus – Teil 2“ können Städte und Gemeinden ihre Maßnahmen zur Energieeinsparung, CO₂-Reduktion und nachhaltigen Verwaltungsführung systematisch vorantreiben.

Ziel ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, ihre Klimaschutzziele strukturiert zu planen, umzusetzen und dauerhaft zu steuern – von der Analyse der eigenen CO₂-Emissionen über Sanierungsstrategien für kommunale Gebäude bis hin zu langfristigen Managementsystemen.

Ratsfraktionen können dabei aktiv Initiativen setzen, politische Prioritäten festlegen und die Umsetzung kontrollieren.

Im Folgenden sind die zentralen Förderbausteine von „Klimaschutz-Plus Teil 2“ aufgeführt, ergänzt um konkrete Handlungsmöglichkeiten für Ratsfraktionen und die Rolle der Politik bei der Umsetzung.

Förderbausteine, die Ratsfraktionen anstoßen können:
CO₂-Bilanzierung

Die Kommune kann erfassen lassen, wie viel Treibhausgase durch ihre eigenen Tätigkeiten entstehen – zum Beispiel durch Gebäude, Fuhrpark oder Energieverbrauch. Diese Bilanz zeigt, wo die größten Emissionsquellen liegen und bildet die Grundlage für gezielte Klimaschutzmaßnahmen.

Initiativen von Ratsfraktionen:

  • Antrag auf Erstellung bzw. Fortschreibung einer kommunalen CO₂-Bilanz (Verwaltung oder externe Dienstleister)
  • Verknüpfung der Bilanz mit klaren Reduktionszielen und Zeitpfaden
  • Regelmäßige Berichterstattung an den Gemeinderat

 

Die CO₂-Bilanz ist explizit förderfähig. Der Gemeinderat kann die Erstellung politisch beschließen und die Verwaltung beauftragen, Fördermittel zu beantragen. Die Bilanz dient als fachliche Grundlage für weitere Ratsentscheidungen.

Rolle des Rates: Initiativrecht, Zielvorgaben, Kontrolle der Umsetzung

Für kommunale Gebäude (z. B. Rathaus, Schulen, Kitas) können sogenannte Gebäudesteckbriefe erstellt werden. Darin werden Zustand, Energieverbrauch und Einsparpotenziale jedes Gebäudes übersichtlich dargestellt. Auf dieser Basis kann die Kommune eine Sanierungsstrategie entwickeln und festlegen, welche Gebäude prioritär und in welcher Reihenfolge saniert werden sollen.

Initiativen von Ratsfraktionen:

  • Antrag auf systematische Erfassung des energetischen Zustands aller kommunalen Gebäude
  • Forderung nach einer priorisierten Sanierungsfahrplanung (z. B. Schulen, Kitas zuerst)
  • Verknüpfung mit Haushalts- und Investitionsplanung

 

Gebäudesteckbriefe und Sanierungsstrategien sind ein zentraler Fördergegenstand. Ratsbeschlüsse sind nötig, um Umfang, Prioritäten und Zielstandards (z. B. Effizienzhausniveau) festzulegen.

Rolle des Rates: Strategische Steuerung, Prioritätensetzung, langfristige Investitionsplanung.

Gefördert wird der Aufbau oder die Weiterentwicklung eines Energiemanagements, mit dem der Energieverbrauch kommunaler Gebäude dauerhaft überwacht und optimiert wird. Ziel ist es, Energie und Kosten zu sparen und Emissionen kontinuierlich zu senken.

Initiativen von Ratsfraktionen:

  • Antrag auf Einführung oder Ausbau eines systematischen Energiemanagements
  • Forderung nach jährlichen Energie- und Kostenberichten
  • Verankerung von Einsparzielen und Zuständigkeiten

 

Der Aufbau eines Energiemanagements ist ausdrücklich förderfähig. Ohne politischen Auftrag wird Energiemanagement häufig nur punktuell betrieben.

Rolle des Rates: Dauerhafte Verankerung im Verwaltungshandeln, Controlling-Funktion.

Initiativen von Ratsfraktionen:

  • Grundsatzbeschluss „Klimaneutrale Kommunalverwaltung bis Jahr XXXX“
  • Antrag auf einen verbindlichen Umsetzungsfahrplan
  • Definition von Meilensteinen und Berichtspflichten

 

Förderfähig sind Prozessmanagement-Instrumente, die genau diese Steuerung ermöglichen. Ratsbeschlüsse sind notwendig, um Klimaneutralität als verbindliches Verwaltungsziel festzulegen.

Rolle des Rates: Politische Zieldefinition und demokratische Legitimation des Prozesses.

Initiativen von Ratsfraktionen:

  • Antrag auf externe Beratung zur Entwicklung konkreter Klimaschutzprojekte
  • Unterstützung bei Machbarkeitsstudien oder Fördermittelkombinationen
  • Vorbereitung von Investitionsentscheidungen des Rates

Die Förderung zielt explizit auf die Phase vor der Umsetzung. Ratsfraktionen können damit Kompetenzlücken schließen lassen und Entscheidungsgrundlagen verbessern.

Gefördert werden Systeme, mit denen der Klimaschutz nicht nur in der Verwaltung, sondern kommunenweit betrachtet und gesteuert wird. Solche Qualitätsmanagement-Ansätze helfen, Maßnahmen zu koordinieren, Fortschritte zu überprüfen und Klimaschutz dauerhaft in kommunalen Entscheidungen zu verankern.

Initiativen von Ratsfraktionen:

  • Antrag auf Einführung eines Klimaschutz- oder Nachhaltigkeitsmanagementsystems
  • Regelmäßige Fortschrittsberichte (Indikatoren, Zielerreichung)
  • Verknüpfung mit anderen kommunalen Strategien (Mobilität, Stadtentwicklung)

 

Diese Systeme zielen auf eine dauerhafte, strukturierte Umsetzung kommunaler Klimaziele – genau der Förderzweck von Klimaschutz-Plus Teil 2.

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