Der aktuelle Entwurf zum sogenannten „Netzpaket“ betrifft zentrale Grundlagen der Energiewende – mit direkten Auswirkungen auf Städte, Gemeinden und Landkreise. Im Kern geht es um neue Regeln für Netzanschluss und Einspeisung erneuerbarer Energien. GRÜNE warnen davor, dass der Ausbau von Wind- und Solaranlagen ausgebremst wird, anstatt den Netzausbau zu beschleunigen. Vieles deutet darauf hin, dass sich das „Netzpaket“ von CDU-Wirtschaftsministerin Reiche damit auch negativ auf kommunale Energiewende-Bemühungen auswirken wird.
Investitionssicherheit für kommunale Projekte gerät ins Wanken
Bislang gelten im EEG zwei zentrale Prinzipien:
- Anschlussvorrang für erneuerbare Anlagen
- Einspeisevorrang für ihren Strom
Diese Regeln schaffen Planungssicherheit – auch für kommunale Projekte, Stadtwerke, Bürgerenergiegenossenschaften und mittelständische Akteure. Werden diese Prinzipien faktisch aufgeweicht, steigt das Finanzierungsrisiko deutlich. Projekte könnten schwerer realisierbar oder deutlich teurer werden.
Gerade für Kommunen, die eigene Flächen entwickeln, an Windparks beteiligt sind oder PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden planen, ist das ein relevanter Standort- und Haushaltsfaktor.
Redispatch-Vorbehalt: Regionale Risiken auch in Baden-Württemberg
Geplant ist, dass in Regionen mit mehr als drei Prozent Abregelung im Vorjahr neue Anlagen nur dann privilegiert ans Netz gehen dürfen, wenn Betreiber auf mögliche Entschädigungen bei künftigen Abregelungen verzichten.
Warum das relevant ist:
Eine Abregelungsquote von rund drei Prozent ist in vielen Netzgebieten kein Ausnahmefall mehr, sondern Teil des regulären Netzbetriebs.
In Baden-Württemberg könnten insbesondere betroffen sein:
- Regionen mit starkem PV-Zubau, etwa Teile von Oberschwaben, der Bodenseeregion oder des nördlichen Baden-Württembergs. Hier treffen hohe Einspeisespitzen auf teils begrenzte Verteilnetzkapazitäten.
- Ländliche Räume mit wachsendem Windenergieausbau, beispielsweise im Schwarzwald-Baar-Kreis oder auf der Schwäbischen Alb, wo leistungsstarke Anlagen in vergleichsweise dünner Netzstruktur einspeisen.
- Gebiete mit hoher gleichzeitiger Netzbelastung durch Industrie und neue Großverbraucher, etwa im Raum Heilbronn oder Rhein-Neckar.
In solchen Konstellationen treten häufiger Netzengpässe und damit Redispatch-Maßnahmen auf.
Warum das für kommunale Projekte problematisch ist:
- Der Verzicht auf Entschädigungen erhöht das wirtschaftliche Risiko erheblich.
- Banken bewerten Projekte konservativer; die Eigenkapitalanforderungen steigen.
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen kommunaler Beteiligungsmodelle werden unsicher.
- Bürgerenergieprojekte verlieren an Attraktivität.
Für Kommunen bedeutet das: Selbst bei politisch gewollten Projekten kann die Finanzierung ins Wanken geraten – insbesondere dort, wo der Ausbau eigentlich beschleunigt werden soll.
Flickenteppich statt klarer Regeln?
Künftig sollen Netzbetreiber stärker selbst entscheiden dürfen, welche Projekte in welcher Reihenfolge angeschlossen werden. Geplant sind sogenannte Reifegradverfahren.
Da es über 800 Verteilnetzbetreiber gibt, drohen sehr unterschiedliche Verfahren und Bewertungskriterien. Für kommunale Projektträger entsteht dadurch zusätzliche Rechts- und Planungsunsicherheit.
Zusätzliche Kosten durch Baukostenzuschüsse
Diskutiert wird zudem eine stärkere Beteiligung von Einspeisern an Netzausbaukosten. Das würde insbesondere kleinere und mittlere Projekte belasten – also genau jene Strukturen, in denen Kommunen und Bürgerenergiegesellschaften häufig aktiv sind.
Strukturpolitische Folgen für den Standort
Wird der Ausbau erneuerbarer Energien gebremst, hat das mittel- und langfristige Konsequenzen für:
- Strompreise vor Ort
- Gewerbeansiedlungen
- kommunale Wertschöpfung
- energiepolitische Unabhängigkeit
Kommunen konkurrieren zunehmend um Industrieunternehmen und Rechenzentren, die gezielt Standorte mit günstiger, klimafreundlicher Energie suchen. Ein verlangsamter Ausbau erneuerbarer Energien schwächt diese Standortvorteile.
Fazit für die kommunale Ebene
Für Kommunalpolitiker*innen geht es hier nicht um abstrakte Energiepolitik, sondern um konkrete Fragen:
- Können wir unsere eigenen Energieprojekte noch verlässlich kalkulieren?
- Bleiben Bürgerenergie und Stadtwerke handlungsfähig?
- Sichern wir lokale Wertschöpfung – oder entstehen neue Investitionshemmnisse?
- Bleibt unsere Kommune ein attraktiver Wirtschaftsstandort?
Das Netzpaket ist damit keine technische Detailfrage, sondern eine zentrale Weichenstellung für kommunale Planungssicherheit, Haushaltsstabilität und wirtschaftliche Entwicklung.
Alexander Schenk
Geschäftsführer GAR BW



