Der Rechtsrahmen für die kommunale Kinderbetreuung

Im Kindertagesbetreuungsgesetz sind die Aufgaben der Kommunen bei der Kinderbetreuung und die Zusammenarbeit mit den freien Trägern geregelt.

Im Kindertagesbetreuungsgesetz sind die Aufgaben der Kommunen und die Zusammenarbeit mit den freien Trägern geregelt. Es enthält die Bestimmungen über das pädagogische Personal und die Zusatzkräfte, die gesetzlichen Regelungen zu den Gebühren und zu Frage des Kostenausgleichs bei der Betreuung auswärtiger Kinder.

Wichtige Informationen zur kommunalen Bedarfsplanung bietet der Kommunalverband Jugend und Soziales KVJS auf seiner Internetseite: Kommunale Bedarfsplanung

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Kirchliche Liegenschaften in der Nachnutzung sichern

Viele kirchliche Liegenschaften stehen in den kommenden Jahren zur Veräußerung. Für Kommunen ergibt sich daraus die Chance, zentrale Flächen für gemeinwohlorientierte Nutzungen und die Quartiersarbeit zu sichern. Eine strategische Herangehensweise ist erforderlich, um frühzeitig zu handeln und wertvolle Potenziale nicht zu verlieren.

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