Kein Raum für rechte Hetze

Was tun, wenn Gruppierungen, die offen rassistisch, antisemitisch, extremistisch oder antidemokratisch auftreten, öffentliche Räume mieten möchten?

Was tun, wenn Gruppierungen, die offen rassistisch, antisemitisch, extremistisch oder antidemokratisch auftreten, öffentliche Räume mieten möchten?

Es ist generell verboten verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut darzustellen und zu verbreiten. Die SPD-Fraktion im Schriesheimer Gemeinderat hat allerdings einen guten Antrag geschrieben, um deutlich zu machen, dass das Gremium und die Verwaltung sich deutlich gegen solche Veranstaltungen positionieren. Zur Vorbereitung auf eventuelle Rückfragen oder Reaktionen der Verwaltung ist auch die Beschlussvorlage hier nachzulesen.

2020-Antrag. Kein Raum für Angriffe auf die Menschenwürde Beschlussvorlage_Schriesheim_öffentliche Räume

Beschlussvorlage_Schriesheim_öffentliche Räume

Mehr Beiträge

Kirchliche Liegenschaften in der Nachnutzung sichern

Viele kirchliche Liegenschaften stehen in den kommenden Jahren zur Veräußerung. Für Kommunen ergibt sich daraus die Chance, zentrale Flächen für gemeinwohlorientierte Nutzungen und die Quartiersarbeit zu sichern. Eine strategische Herangehensweise ist erforderlich, um frühzeitig zu handeln und wertvolle Potenziale nicht zu verlieren.

Igelschutz: Mähroboter nachts einschränken

Der Igel steht aktuell auf der Roten Liste. Mähroboter können eine Gefahr darstellen. Köln hat nun deren Nutzung entsprechend eingeschränkt. Was bedeutet das für andere Kommunen in Baden-Württemberg?