Verwendung der Fraktionsgelder

Über die Verwendung der staatlichen Mittelel, die die Fraktionen von den Kommunen erhalten, muss ein Verwendungsnachweis geführt werden.

Über die Verwendung der staatlichen Mittelel, die die Fraktionen von den Kommunen erhalten, muss ein Verwendungsnachweis geführt werden.

Die Fraktionsgelder müssen zweckgebunden für die Aufgaben der Fraktion verwendet werden. Welche Aufgaben dies im einzelnen sind, darüber gibt es eine Zusammenstellung aus dem Jahr 1992, an deren Gültigkeit sich seither nichts geändert hat.

Besonders wichtig ist die Trennung zwischen Parteifinanzen und Fraktionsfinanzen. Aus Fraktionskassen, in die staatliche Mittel fließen, dürfen keine Gelder an die Partei überweisen und keine Mittel für den Kommunalwahlkampf verwendet werden.

Auch wenn die Fraktionskasse nur private Einzahlungen der Fraktionsmitglieder enthält, sollte aus Gründen der klaren Trennung von Fraktion und Partei dennoch kein Geld vom Fraktionskonto an die Partei überwiesen werden. Es empfiehlt sich, solche Spenden nur von privaten Konten zu tätigen. Über ein Fraktionskonto, das keine kommunalen Gelder enthält muss kein Verwendungsnachweis geführt werden.

Mehr Beiträge

Regelungsbefreiungsgesetz: Mehr Spielraum für Kommunen in BaWü

Mehr Spielraum für Kommunen in Baden-Württemberg. Mit dem neuen Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz, das am 8. Juli 2025 vom Ministerrat beschlossen wurde, erhalten Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg mehr Flexibilität, um Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Wir zeigen Euch worum es gehen wird und stellen einige Fallbeispiele vor.

Strategien gegen Wasserknappheit: Der Masterplan in BaWü

Der Masterplan Wasserversorgung Baden-Württemberg stellt die Weichen für eine sichere Trinkwasserversorgung bis 2050. Er analysiert landesweit das Wasserangebot, den Bedarf und die Versorgungssicherheit auf Ebene jeder Kommune. Ziel ist der Aufbau eines klimaresilienten und zukunftsfesten Versorgungssystems – unterstützt durch konkrete Handlungsempfehlungen, höhere Fördermittel sowie Beratungsangebote zur Umsetzung von Schwammstadt-Konzepten.

Hitzeschutz an kommunalen Schulen

Die Sommerhitze trifft unsere Schulen immer härter – mit spürbaren Folgen für Konzentration, Gesundheit und Lernklima. Der Beitrag „Hitzeschutz an Schulen: Ein kommunales Konzept für die Zukunft“ zeigt, wie Kommunen Schritt für Schritt mit klarem Plan reagieren können: von akuten Sofortmaßnahmen bis hin zu langfristiger Schulbauplanung.
Mit dabei: ein Musterantrag im Mitgliederbereich – für alle, die den Wandel politisch vorantreiben wollen.