Katzenschutzverordnung in der Kommune

Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern, in welchen der Erlass einer Katzenschutzverordnung vom Land auf die Kommunen und Gemeinden übertragen wurde.
  von Susanne Häcker
Eine Katzenschutzverordnung ist eine Rechtsverordnung einer deutschen Landesregierung oder einer anderen Behörde zum Schutz freilebender Katzen. Rechtsgrundlage ist § 13b Tierschutzgesetz (TierSchG).
Zuständigkeitsverordnungen auf Basis § 13b Tierschutzgesetz existieren mittlerweile in folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, schlägt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine möglichst flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen vor.

Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern, in welchen der Erlass einer Katzenschutzverordnung vom Land auf die Kommunen und Gemeinden übertragen wurde.

Obwohl die Rechtsverordnung, mit der die Landesregierung diese Ermächtigung an Städte und Gemeinde übertragen hat, bereits im November 2013 in Kraft trat, haben erst 15 Gemeinden in Baden-Württemberg eine solche Verordnung erlassen.

Es wäre zu wünschen, dass die Scheu vieler Gemeinden hier eine Vorreiterrolle einzunehmen, langsam nachlässt, da vor allem bislang bestehende rechtliche Graubereiche klarer geregelt werden, die Tierschützern und Behörde die Arbeit bislang erschwerten.

 

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