Aktiver Gewässerschutz in der Kommune?

Die Kommunen in Baden-Württemberg sind zuständig für die Gewässer 2. Ordnung, also alle kleineren Bäche. Damit haben sie Verantwortung, die Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen oder ihn zu erhalten. Rät*innen könnten sich um die Gewässer verdient machen, wenn sie über Anfragen oder Anträge diese Themen aufgreifen. Wir zeigen was man tun kann.

Kommunale Gewässer nicht vernachlässigen!

(Gastbeitrag des Landesnaturschutzbundes Baden-Württemberg)

Die Kommunen in Baden-Württemberg sind zuständig für die Gewässer 2. Ordnung, also alle kleineren Bäche. Damit haben sie Verantwortung, die Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen oder ihn zu erhalten. Dies schreiben die europäische Wasserrahmenrichtlinie und das Wassergesetz des Landes vor. Die Gewässer, ihre Klassifizierung und ihr aktueller ökologischer Zustand sind hier ersichtlich:

http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/q/dn6hy

Die Verantwortung  umfasst auch die Pflicht, bis spätestens 2027 die „Voraussetzungen für eine naturnahe Entwicklung“  zu schaffen. Das heißt, die Gewässer müssen – von eng definierten Ausnahmen abgesehen – renaturiert werden.  Harter Verbau muss entfernt werden, Gewässerrandstreifen sollen eingerichtet werden und der Bach wo möglich und sinnvoll „entgradigt“ werden. Viele Kommunen sind hier schon aktiv, zumal das Land solche Maßnahmen mit 85 % fördert. Die restlichen 15 % können auf kommunalen Ökokonten gut geschrieben werden. Eine Kommune kann also eine Gewässerrenaturierung sehr kostengünstig umsetzen.

Wer einmal renaturierte Bäche gesehen hat, ist begeistert! Eisvogel und Fische kommen zurück, der Reiher sucht Nahrung der vormalige kanalisierte Bach wird wieder zu einer Lebensader in der Landschaft. Bei Renaturierungen im Siedlungsbereich kann das Gewässer auch für den Mensch zugänglich gemacht werden, Kinder waten darin und beobachten Wassertiere.

Umso unverständlicher ist es, dass viele Gemeinden hier noch gar nichts machen, ja noch nicht einmal Gewässerentwicklungspläne erstellt haben. Ebenso große Vollzugsdefizite gibt es bei den „Gewässerschauen“. Gemeinden müssen einmal in fünf Jahren für alle Gewässer eine Begehung organisieren, bei der zusammen mit der Wasserbehörde, Umweltverbänden, Anglern und Anliegern der Verlauf abgegangen und Misstände aufgenommen werden.

Wie nötig das ist, zeigt der Fall der Jagst im Kreis Schwäbisch Hall, wo das Umweltzentrum Schwäbisch Hall extreme Defizite und Versäumnisse aufdeckte: www.stimme.de/hohenlohe/nachrichten/sonstiges/Viele-Seitenbaeche-der-Jagst-in-bedenklichem-Zustand;art140018,4057047

Gemeinderät*innen könnten sich um die Gewässer verdient machen, wenn sie über Anfragen oder Anträge diese Themen aufgreifen.
Sie könnten fragen, welche Gewässer auf der Markung schon renaturiert wurden, welche Renaturierungspläne es gibt, wann die letzte Gewässerschau war und welche Ergebnisse festgehalten wurden und wie die Umsetzung erfolgt ist. Wann die nächste Gewässerschau geplant ist. Fraktionen oder ein Sechstel des Gremiums könnten einen Bericht an den gesamten Gemeinderat über die Aktivitäten der Gemeinde in Sachen Gewässerschutz erwirken.

Musteranfrage & -antrag   >> hier klicken

Der LNV (Landesnaturschutzverband) bearbeitet dieses Thema und ist an konkreten Rückmeldungen zur Situation des Gewässerschutzes im Land interessiert: info (at) lnv-bw.de.

 

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