Ausschussbesetzung durch Wahl

Wenn es bei der Ausschussbesetzung nicht zur Einigung kommt, wird mit Hilfe von Vorschlagslisten gewählt. Ein kompliziertes Verfahren.

Wenn es bei der Ausschussbesetzung nicht zur Einigung kommt, greift das Verhältniswahlrecht (§ 40 Gemeindeordnung).

Fraktionen und Gruppen reichen jeweils Listen mit ihren zu wählenden Ausschussmitgliedern ein.  Die Sitze werden im Anschluss an die Wahl nach dem Höchstzahlenverfahren vergeben. Einzelne Fraktionen können für die Wahl Listenverbindungen bilden, sogenannte Zählgemeinschaften.

Im Vorfeld der Wahl können die zu erwartenden Sitzverteilungen schon mal mit dem Sitzverteilungsrechner ermittelt werden (siehe Botton unten)

Das Verfahren, das im Beispielrechner angeklickt werden muss, ist das Höchstzahlverfahren nach St. Lague/Shepers.
Bei „Wahlvorschlag“ werden die Fraktionsgrößen der einzelnen Fraktionen oder Gruppen eingetragen.
Bei Anzahl der Mandate wird die Ausschussgröße eingetragen. Dann errechnet das Modell die Sitze pro Wahlvorschlag (Fraktion).

Die Gemeindeordnung geht davon aus, dass sich die im Rat vertretenen Fraktionen vorrangig auf eine Ausschussbesetzung einigen und eine Wahl wie hier beschrieben nicht notwendig ist.
In diesem Fall diesen Beitrag lesen >>>
Bild von Alexander Schenk

Alexander Schenk

Geschäftsführer GAR BW

Mehr Beiträge

Kirchliche Liegenschaften in der Nachnutzung sichern

Viele kirchliche Liegenschaften stehen in den kommenden Jahren zur Veräußerung. Für Kommunen ergibt sich daraus die Chance, zentrale Flächen für gemeinwohlorientierte Nutzungen und die Quartiersarbeit zu sichern. Eine strategische Herangehensweise ist erforderlich, um frühzeitig zu handeln und wertvolle Potenziale nicht zu verlieren.

Igelschutz: Mähroboter nachts einschränken

Der Igel steht aktuell auf der Roten Liste. Mähroboter können eine Gefahr darstellen. Köln hat nun deren Nutzung entsprechend eingeschränkt. Was bedeutet das für andere Kommunen in Baden-Württemberg?