Die innere Organisation der Fraktionen ist in der Gemeindeordnung nicht geregelt. Die Einzelheiten über die innere Organisation der Fraktionen kann jede Fraktion durch eine fraktionsinterne Geschäftsordnung selbst regeln.
Die nachfolgende Mustergeschäftsordnung soll eine Orientierung geben. Dabei bleibt es bei dem Grundsatz, dass die einzelne Fraktion sich ihre innere Organisation selbst gestalten kann. Deshalb können auch andere über diese Mustersatzung hinausgehende Regelungen beschlossen werden.