Ausschussbesetzung durch Wahl

Wenn es bei der Ausschussbesetzung nicht zur Einigung kommt, wird mit Hilfe von Vorschlagslisten gewählt. Ein kompliziertes Verfahren.

Wenn es bei der Ausschussbesetzung nicht zur Einigung kommt, greift das Verhältniswahlrecht. Siehe § 40 Gemeindeordnung.  Fraktionen und Gruppen reichen Jeweils Listen mit ihren Zu wählenden Ausschussmitgliedern ein.  Die Sitze werden im Anschluss an die Wahl nach dem Höchstzahlenverfahren vergeben. Einzelne Fraktionen können für die Wahl Listenverbindungen bilden. Dieses komplexe Verfahren hat der Gemeindetag für die Wahl 2009 dargestellt. Das Papier ist nach wie voraktuell, auch wenn der Verweis auf D’Hont durch St. Lague/Shepers ersetzt werden muss.

Im Vorfeld der Wahl können die zu erwartenden Sitzverteilungen schon mal mit dem Sitzverteilungsrechner ermittelt werden: http://www.wahlauswertung.de/probewahl/sitzverteilung/
Das Verfahren, das im Beispielrechner angeklickt werden muss, ist das Höchstzahlverfahren nach St. Lague/Shepers.
Bei „Wahlvorschlag“ werden die Fraktionsgrößen der einzelnen Fraktionen oder Gruppen eingetragen.
Bei Anzahl der Mandate wird die Ausschussgröße eingetragen. Dann errechnet das Modell die Sitze pro Wahlvorschlag (Fraktion).

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