Das Gesetz zur Förderung des Carsharings ist seit 1. September 2017 in Kraft. Es ermöglicht Städten und Gemeinden, CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum rechtssicher einzurichten. Vor allem Innenstädte und städtische Wohnquartiere sollen so von hohem Parkdruck und unnötigem Pkw-Verkehr entlastet werden: Es können reservierte Stellplätze im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden. Für stationsunabhängige („free-floating“) Angebote können zusätzlich allgemein zugängliche CarSharing-Stellplätze ausgewiesen werden. Die Kommunen können zudem Ermäßigungen oder Befreiungen von Parkgebühren für gekennzeichnete CarSharing-Fahrzeuge beschließen.
Carsharing ermöglicht eine nachhaltige umweltverträgliche Mobilität in der Stadt. Ein geteiltes Auto ersetzt 7-20 private Fahrzeuge und spart so letztlich Parkplätze und damit auch versiegelte Flächen. Ein stationsbasiertes Carsharing-Auto macht in innenstadtnahen Wohnvierteln Parkplätze frei. Link zum Carsharing-Gesetz
Link zum Bundesverband Carsharing Beispielantrag aus Stuttgart zur Förderung von Carsharing; Beispielantrag aus Pforzheim zur Stärkung von Carsharing

Nahversorgung 2.0: Chancen für ländliche Gemeinden mit vollautomatisierten Verkaufsstellen
Vollautomatisierte Verkaufsstellen eröffnen neue Perspektiven für die Nahversorgung im ländlichen Raum. Sie ermöglichen wohnortnahes Einkaufen auch dort, wo klassische Dorfläden oder kleine Supermärkte verschwinden. Gleichzeitig bieten sie Ratsfraktionen einen guten Anlass, die Zukunft der Nahversorgung im eigenen Ort auf die politische Agenda zu setzen.


