Geschlechtergerechte Sprache in der Kommunalpolitik

Geschlechtergerechte Sprache ist nicht nur ein Zeichen für die Gleichstellung von Mann und Frau, nein, sie ist ein wichtiges kommunalpolitisches Instrument, um die Vielfalt unserer Gesellschaft abzubilden. Wir geben euch Handlungsvorschläge für die Umsetzung vor Ort, entkräften die häufigsten Argumente gegen das Gendern und zeigen, wie ihr aktiv zur Sichtbarkeit aller Geschlechter beitragen könnt.

Inhalt

Warum überhaupt gendern?

In unserer Gesellschaft gibt es nicht nur Männer, sondern auch Frauen und nicht-binäre Personen. Geschlechtergerechte Sprache ist wichtig, um alle Menschen anzusprechen und um die Vielfalt unserer Gesellschaft und Realität anzuerkennen. Leider wird in der (kommunalen) Kommunikation noch oft das generische Maskulinum verwendet und Frauen und andere Geschlechter bleiben unsichtbar. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass sie so nicht mitgedacht werden, auch wenn dies oft behauptet wird. Der Zusatz, Frauen und alle anderen seien selbstverständlich mitgemeint und inkludiert, ist einfach falsch. Verwaltungssprache muss alle Menschen ansprechen, egal ob in Geschäftsordnungen, auf Gemeindewebseiten oder im Schriftverkehr. In allen Bereichen ist eine diskriminierungsfreie Sprache wichtig, die präzise diejenige Person anspricht, die auch gemeint ist.

Was bedeutet geschlechtergerechte Sprache in der Praxis?

In der deutschen Sprache dominiert das „generische Maskulinum“, bei dem männliche Formen wie „Arzt“ für alle Geschlechter verwendet werden. Dem gegenüber stehen verschiedene Gendertechniken, die sich unterteilen lassen in:

  1. binäre Gendertechniken (männlich/weiblich): „Lehrerinnen und Lehrer“, „Lehrer/-innen“, „LehrerInnen“,
  2. Gendertechniken, die alle Geschlechter einbeziehen: „Schüler*innen“, Schüler_innen“,
  3. geschlechtsneutrale Gendertechniken: „Studierende“ oder die neutrale Umformulierung.

Einige Techniken entsprechen der aktuellen deutschen Rechtschreibung, andere nicht.

Die Wahl der geeigneten Technik hängt vom Kontext ab. Mitarbeitende des Landes Baden-Württemberg müssen sich an die geltende Rechtschreibung halten – den Gender-Stern können Sie also nicht nutzen. Größere Freiheiten gibt es da beispielsweise auf der Webseite einer Grünen/grünennahen Ratsfraktion. Außerdem muss auf die Lesenden der Texte Rücksicht genommen werden. Wie kann der Sachverhalt möglichst einfach und eindeutig kommuniziert werden? Ein kontextbezogener Mix der Techniken hat sich in der Praxis bewährt.

Umfassende Informationen über verschiedene Gendertechniken, ihre Vor- und Nachteile sowie Beispiele für deren Anwendung findet ihr bei der Gesellschaft für deutsche Sprache e.V. und bei „Geschickt gendern“Konkrete Formulierungshilfen wie ein umfangreiches Genderwörterbuch findet ihr zum Beispiel auf den Webseiten geschicktgendern.de und genderator.app. Auch KI kann Hilfe bei der Formulierung geben. Wer lieber ein Nachschlagewerk auf dem Schreibtisch liegen haben möchte, dem sei vom Duden Verlag „Einfach können – Gendern“ von Johanna Usinger empfohlen.

Ist in Baden-Württemberg das Gendern verboten? Rechtliche Grundlagen

Nein, auch wenn es in der Presse so gewirkt hat. Im Januar 2024 hat die Landesregierung von Baden-Württemberg entschieden, dass sie in der offiziellen Kommunikation der Landesbehörden auf die Verwendung von Sonderzeichen beim Gendern verzichtet. Das bedeutet aber nicht, dass auf geschlechtersensible Sprache verzichtet wird!  Lediglich die Verwendung von Sonderzeichen, also z.B. dem Gender-Stern (*) ist untersagt, da diese aktuell nicht den amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung entsprechen. Alle anderen Formen der geschlechtergerechten Sprache (siehe oben) werden begrüßt. Diese Vorschriften waren bereits zuvor in Kraft und wurden erneut bestätigt.

In der aktuellen politischen Debatte wird die gendergerechte Sprache häufig auf den Genderstern * reduziert, der männliche, weibliche und nicht-binäre Geschlechter umfasst. Es wird polarisiert und die Sachebene häufig verlassen. Die eigentliche Bedeutung von „gendern“ ist, geschlechterbewusste Sprache zu nutzen, um alle Geschlechter und Identitäten gleich anzusprechen und einzubeziehen. Es gibt keine Wertung!

Rechtliche Grundlagen

Artikel 3 Abs. 2 GG legt fest: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ In Artikel 3 Abs. 3 GG ist das Diskriminierungsverbot formuliert: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes […] benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Im deutschen Personenstandsgesetz gibt es vier mögliche Einträge: „männlich“, „weiblich“, „divers“ oder „keine Angabe“ (§ 22 (3) Personenstandsgesetz). Im Frühjahr 2024 wurde das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Es erleichtert trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen ihren Geschlechtseintrag zu ändern.

Im Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung (Bundesgleichstellungsgesetz – BgleiG) ist in §1 Absatz 2 ist festgelegt: „Nach Maßgabe dieses Gesetzes wird die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern gefördert. Strukturelle Benachteiligungen von Frauen sind durch deren gezielte Förderung zu beheben.“

Gute Argumente

Was kann ich konkret vor Ort tun?

Antrag stellen

Ihr könnt im Gemeinderat einen Antrag stellen, dass die Gemeinde in Reden, im Schriftverkehr und in Dokumenten geschlechtergerechte Formulierungen nutzt. Musteranträge findet ihr in unserem Mitgliederbereich. Holt vorab so viele Akteur*innen wie möglich ins Boot, die euren Antrag unterstützen.

Salami-Taktik

Ein Antrag für grundsätzliches gendern hat in eurer Gemeinde keinen Erfolg? Dann nutzt die Salami-Taktik. Satzung für Satzung, und Schriftstück für Schriftstück könnt ihr Formulierungsvorschläge einbringen. Nutzt eure Kontakte zu Verwaltungsmitarbeitenden, um dafür zu werben, dass sie von Vornherein in ihren Vorlagen und ihrer Kommunikation geschlechtergerechte Sprache verwenden. Und geht in euren Wortmeldungen, Pressemitteilungen und Statements mit gutem Beispiel voran.

Informations- und Schulungsangebote

Es gibt zahlreiche Schulungsangebote für Verwaltungsmitarbeiter*innen, Gemeinderatsmitglieder, Vereine und Verbände zum Thema der geschlechtergerechten Sprache. Ihr könnt euch selbst informieren, eure Gemeindeverwaltung darauf hinweisen oder eine Schulungseinheit für die nächste Klausurtagung vorschlagen.

Vorbildfunktion

Als Grüne Partei oder grünennahe Liste habt ihr eine wichtige Vorbildfunktion für andere. Achtet auf eure Kommunikation und geht mit gutem Beispiel voran. So lässt sich in der Praxis zeigen, dass geschlechtergerechte Sprache verständlich, unkompliziert und inklusiv sein kann.

Die Kommunen selbst haben ebenfalls eine Vorbildfunktion. Vereine, Bürger*innen und alle in der Gemeinde können sich daran orientieren. Mit einem Leitfaden ist dieses Vorgehen transparent und leicht umsetzbar.

Monitoring

Gibt es in eurer Kommune bereits einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache? Dann achtet darauf, dass dieser auch in der Praxis von allen Akteur*innen beachtet wird.

Für euch im Mitgliederbereich
Weiterführende Links
Bild von Katharina Eckert

Katharina Eckert

Referentin der Geschäftsführung

Mehr Beiträge

Geplantes „Netzpaket“ der Bundesregierung: Was bedeutet das für Kommunen?

Das geplante „Netzpaket“ der Bundesregierung bremst den Ausbau erneuerbarer Energien – mit direkten Folgen für Städte, Gemeinden und Landkreise. Kommunale Projekte, Stadtwerke und Bürgerenergiegenossenschaften stehen dadurch vor größeren Planungs- und Finanzierungsrisiken. Wir erklären, welche Änderungen drohen und warum das Paket die Energiewende vor Ort gefährdet.

Öffentlichkeitsarbeit in der Kommunalpolitik: Wie spreche ich meine Zielgruppe an?

Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit funktioniert nicht „für alle“, sondern zielgerichtet für die Menschen, die wirklich betroffen sind. In diesem Beitrag zeigen wir, wie du deine Zielgruppen klar definierst, ihre Bedürfnisse und „Pain Points“ erkennst und deine Botschaften genau dort platzierst, wo sie wahrgenommen werden.

Neue Fußverkehrsstrategie im Land stärkt sichere Wege und Ortskerne

Baden-Württemberg stärkt das Gehen: Die neue Fußverkehrsstrategie macht Wege sicherer, barrierefrei und lebenswerter. Ratsfraktionen können direkt aktiv werden, z. B. über einen Musterantrag zur Schaffung einer geförderten Personalstelle für Fußverkehr, Schulwege und Ortsmitten.

Land baut Förderung für kommunalen Klimaschutz aus

Seit 1. Februar 2026 läuft der zweite Teil von Klimaschutz‑Plus für Kommunen. Das Programm stärkt Städte und Gemeinden mit hohen Zuschüssen für CO₂-Bilanzen, Sanierungsstrategien, Energiemanagement und Beratung – besonders hilfreich für kleinere Kommunen.
Wir zeigen, wie Ratsfraktionen jetzt aktiv werden können.