Klimavorbehalte in den Landkreisen

Die Anstrengungen den CO2-Ausstoß vor Ort zu reduzieren und die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen auszubauen sind angesichts der aktuellen Kriegssituation noch drängender geworden. Immer mehr Landkreise machen sich auf den Weg, einen Klimavorbehalt einzuführen, um ein grundlegendes Umdenken im Verwaltungshandeln einzuleiten.

Um das im Pariser Klimaabkommen von 2015 festgelegte Ziel die Erderwärmung auf 1,5 Grad bis 2040 zu begrenzen, sind enorme Kraftanstrengungen vor Ort notwendig. Immer mehr Städte und Landkreise machen mit dem Ausruf eines „Klimanotstand“ oder eines „Klimavorbehalts“ auf die Dringlichkeit des kommunalen Klimaschutzes aufmerksam.

Die Besetzung neuer Stellen, das Aufsetzen von Förderprogrammen, zusätzliche finanzielle Mittel für die Energieagenturen, das Einleiten von Ausgleichsmaßnahmen oder die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude sind zusätzliche Kosten, die auf die öffentliche Hand zukommen. Allerdings werden die Kosten, die durch die Klimakrise entstehen, wie beispielsweise Schäden durch extreme Hochwasser und Stürme oder Einbußen in der Nahrungsmittelproduktion durch Trockenheit, die Kosten einer konsequenten CO2-Minderungsstrategie bei weitem übersteigen.

Die Verabschiedung eines Klimavorbehalts dient in einem ersten wichtigen Schritt der Sensibilisierung der Verwaltungsmitarbeitenden, um bei jedem Verwaltungshandeln mögliche Konsequenzen für das Klima zu berücksichtigen.

Auf der Internetseite des Klima-Bündnis sind weitere Informationen und Praxisbeispiele aufgelistet. Mehr dazu hier.

Die Kreistage in Böblingen, Ravensburg und Tübingen haben sich beispielsweise mit dem Thema bereits befasst.

Klimaschutz im Landkreis Böblingen: Vorlage KT-Drucks. Nr. 100/2021/1
Grüne Kreistagsfraktion Ravensburg: Antrag Klimavorbehalt
Grüne Kreistagsfraktion Tübingen: Antrag Klimavorbehalt

 

Mehr Beiträge

Regelungsbefreiungsgesetz: Mehr Spielraum für Kommunen in BaWü

Mehr Spielraum für Kommunen in Baden-Württemberg. Mit dem neuen Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz, das am 8. Juli 2025 vom Ministerrat beschlossen wurde, erhalten Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg mehr Flexibilität, um Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Wir zeigen Euch worum es gehen wird und stellen einige Fallbeispiele vor.

Strategien gegen Wasserknappheit: Der Masterplan in BaWü

Der Masterplan Wasserversorgung Baden-Württemberg stellt die Weichen für eine sichere Trinkwasserversorgung bis 2050. Er analysiert landesweit das Wasserangebot, den Bedarf und die Versorgungssicherheit auf Ebene jeder Kommune. Ziel ist der Aufbau eines klimaresilienten und zukunftsfesten Versorgungssystems – unterstützt durch konkrete Handlungsempfehlungen, höhere Fördermittel sowie Beratungsangebote zur Umsetzung von Schwammstadt-Konzepten.

Hitzeschutz an kommunalen Schulen

Die Sommerhitze trifft unsere Schulen immer härter – mit spürbaren Folgen für Konzentration, Gesundheit und Lernklima. Der Beitrag „Hitzeschutz an Schulen: Ein kommunales Konzept für die Zukunft“ zeigt, wie Kommunen Schritt für Schritt mit klarem Plan reagieren können: von akuten Sofortmaßnahmen bis hin zu langfristiger Schulbauplanung.
Mit dabei: ein Musterantrag im Mitgliederbereich – für alle, die den Wandel politisch vorantreiben wollen.