Novelle zum Klimaschutzgesetz

Die Landesregierung hat die Novelle zum Klimaschutzgesetz zur Anhörung freigegeben. Entscheidende Punkte bei der Weiterentwicklung der Klimaschutzpolitik des Landes sind u.a. die im Gesetz verankerte Photovoltaik (PV)-Pflicht für Nicht-Wohngebäude ab 2022 und die kommunale Wärmeplanung für die Stadtkreise und Großen Kreisstädte.

Die Landesregierung hat die Novelle zum Klimaschutzgesetz zur Anhörung freigegeben. Der Gesetzentwurf legt erstmals ein verbindliches Klimaschutzziel fest. Wesentliche Neuerungen sind die Erfolgskontrolle der Maßnahmen, eine Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohngebäude und die kommunale Wärmeplanung.

Entscheidende Punkte bei der Weiterentwicklung der Klimaschutzpolitik des Landes sind u.a. die im Gesetz verankerte Photovoltaik (PV)-Pflicht für Nicht-Wohngebäude ab 2022 und die kommunale Wärmeplanung für die Stadtkreise und Großen Kreisstädte.

„Diese beiden Punkte werden uns weit in die Zukunft tragen. Und sie machen das neue baden-württembergische Klimaschutzgesetz zum Maßstab für andere Bundesländer.“ Umweltminister Franz Untersteller

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