Teilhabe mit Behinderung

In 12 Politikfeldern werden von einem Autorenteam die Wege skizziert, wie wir zu einem selbstverständlichen Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung kommen können.

Einleitung

Dieser Text wurde durch die Mitglieder der LAG Behindertenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg erarbeitet. Er enthält behindertenpolitische und inklusive Handlungsempfehlungen für Gemeinde- und Kreisrät*innen und solche, die es werden wollen. Zudem möchten wir Euch darum bitten, in Eurem Wahlkampf auf Barrierefreiheit, also die Zugänglichkeit von Informationen und Veranstaltungen zu achten.

„Behinderung und Barrierefreiheit“

Etwa 80% der Behinderungen werden im Alter von über 60 Jahren erworben. Mit einem steigenden Altersdurchschnitt der Bevölkerung nimmt daher auch der Anteil der Menschen mit Behinderung zu. Für deren Selbstständigkeit und Teilhabe ist die konsequente Umsetzung von Barrierefreiheit auf kommunaler Ebene entscheidend. Denn unser aller Alltag, egal ob jung oder alt, ob behindert oder nicht behindert, spielt sich in den Städten und Gemeinden ab. Das macht kommunale Investitionen in barrierefreie Strukturen zur zukunftsorientierten Daseinsvorsorge.

„Wohnen und örtliche Infrastruktur“

Behinderte Bürger*innen möchten in allen Lebensbereichen – von der eigenen Wohnung über öffentliche Verkehrsmittel bis hin zum Sportstadion oder Theater – selbstverständlich und gleichberechtigt teilhaben. Dabei wollen sie frei darüber entscheiden, wo und wie sie wohnen. Es ist deshalb notwendig, mehr inklusive Wohnviertel mit gemeinschaftlichen Wohnformen von Menschen mit und ohne Handicap zu planen. Das bedeutet mehr Wohnungen, Geschäfte und Einrichtungen, die für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar sind. Für dieses Ziel gilt es bei baulichen Ausschreibungen und Umbauten konsequent auf Schwellenfreiheit und die Einhaltung der Landesbauordnung zu achten. Hilfreich ist dabei, Fachplaner*innen für bauliche Barrierefreiheit und die Perspektive von Expert*innen ab einer Quartiersplanung einzubeziehen.

Quoten für Sozialwohnungen sowie kommunale Vereinbarungen mit Genossenschaften zu Barrierefreiheit sind weitere gute Möglichkeiten, barrierefreies Wohnen zum Standard in unserer Gesellschaft zu machen. Zielführend ist hierbei die Einrichtung von kommunalen Kompetenzzentren für Quartiersentwicklung.

„Assistenz und Pflege“

Wir wollen, dass behinderte Bürger*innen mit Pflegebedarf würdevoll, selbstbestimmt und sozial eingebunden leben können. Der erhebliche Mangel an Pflegeplätzen und qualifiziertem Pflegepersonal stellt diesen Personenkreis und ihre Angehörigen dabei vor große Aufgaben. Zu ihrer Entlastung brauchen wir in unseren Städten und Gemeinden am tatsächlichen Bedarf ausgerichtete stationäre und ambulante Pflege- und Unterstützungsangebote.

Daneben brauchen wir ein flächendeckendes Netz von finanziell geförderten Nachbarschaftshilfen und Assistenzbörsen. Diese können vielen behinderten Menschen und Senior*innen mit Unterstützungsbedarf ein sozial eingebundenes, weitgehend selbstbestimmtes und teilhabendes Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Das reduziert den Bedarf an stationären Plätzen und entlastet öffentliche Haushalte.

Weiter braucht es für die Entwicklung zukunftsorientierter Pflege- und Assistenzangebote mehr regionale Gesundheits- und Pflegekonferenzen unter Beteiligung der kommunalen Behindertenbeauftragten und Menschen mit Behinderung.

„Mobilität“

Die demografische Entwicklung, welche in ca. 10 Jahren ihren Höhepunkt erreichen wird, macht deutlich höhere Investitionen in den ÖPNV erforderlich. Neben weiter ausgebauten Bus- und Bahnverbindungen braucht es zusätzliche öffentliche Transportmittel, um die Mobilität der Bürger*innen zu gewährleisten oder gar zu erhöhen. Privat oder kommunal finanzierte Bürgerbusse im ländlichen Raum, die aber barrierefreie Zugangsmöglichkeiten nachweisen müssen, werden damit immer nötiger werden. Damit sich die einzelnen Gemeinden spürbar stärker für den ÖPNV und den Um- und Ausbau von barrierefreien Haltestellen engagieren können, braucht es zudem deutlich attraktivere Investitionsförderprogramme der jeweiligen Kreise und des Landes.

Im ländlichen Raum beinhalten die meisten Nahverkehrsangebote auch Schülerverkehre. Diese werden heute noch vielerorts mit kostengünstigen und für behinderte Menschen nicht nutzbaren Bussen durchgeführt. Deshalb muss im Rahmen der Konzessionserteilung durch die Landkreise bei den Ausschreibungen der Schülerverkehre das Merkmal „barrierefreies Transportmittel“ aufgenommen werden.

Wenn möglich, sollten Sonderverkehre zu Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie zu Werkstätten für den Regelverkehr geöffnet werden, damit noch mehr Begegnung und Normalität im Alltag gelebt werden kann.

Wir brauchen bezahlbare „Sonderfahrdienste“ für schwerst körperbehinderte Menschen, damit sie ihren gesellschaftlichen Teilhabeanspruch realisieren können. Und wir brauchen überall (auch in den Städten) Taxiflotten, die auch Menschen im Rollstuhl befördern können.

Grundsätzlich müssen bei der Nahverkehrsplanung von Behinderung betroffene Menschen frühzeitig beteiligt werden (z.B. durch die Beauftragten der Stadt- und Landkreise, durch evtl. schon existierende Behindertenbeiräte, kompetente behinderte Einzelpersonen).

Wegen der demographischen Entwicklung benötigen wir mehr Behindertenparkplätze. Dieses schließt öffentliche Parkhäuser ein. Die dort ausgewiesenen Stellplätze für Rollstuhlfahrer*innen müssen auch breit genug sein (mind. 2,50 m), damit sie von diesem Personenkreis genutzt werden können.

Wir brauchen regelmäßig öffentliche Schulungsveranstaltungen, bei denen alte, behinderte oder lernbehinderte Menschen erfahren können, wie man öffentliche Busse oder Bahnen nutzt. Dazu gehören detaillierte Erläuterungen, wie man Fahrkarten barrierefrei erwerben kann, welche öffentlichen Verkehrsmittel überhaupt barrierefrei nutzbar sind und wo man in die einzelnen Fahrzeuge am besten einsteigt.

„Gesundheitseinrichtungen und Beratungsangebote“

Damit die Gesundheitsversorgung behinderter Menschen gewährleistet ist, benötigen wir flächendeckend barrierefreie Arztpraxen und medizinische Einrichtungen, die allgemein zugänglich sind. Um mehr Verständnis für diese Bedarfe und die dafür notwendigen Strukturen zu erreichen, schlagen wir lokale Gespräche im Format runder Tische vor. Teilnehmerkreis könnten u.a. Betroffene, Angehörige und Ärzt*innen und deren Fachpersonal sein. Ziel des von uns vorgeschlagenen Formates ist die verbindliche Erarbeitung von Lösungen, die visionär als Standards formuliert werden sollten. Darüber hinaus wollen wir, dass im ländlichen Bereich gesundheitliche Aspekte eine stärkere Bedeutung bei der Gemeinde- und Quartiersentwicklung erlangen. Ebenso brauchen wir besser ausgebaute Beratungsstrukturen zu Pflege und Gesundheit, barrierefreien Wohnraum-, Schul- und Ausbildungsangeboten sowie Freizeitmöglichkeiten, die für behinderte Menschen selbstständig mit dem ÖPNV erreichbar und zugänglich sind.

„Frühkindliche Bildung“

Nichtbehinderte und behinderte Kinder haben dasselbe Recht auf das Ausbilden einer Persönlichkeit und einer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Der frühkindlichen Bildung kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. Sie schafft die feste Grundlage für eine gesunde Entwicklung des Kindes und die Ausprägung einer gefestigten Persönlichkeit. Dafür brauchen wir an den Wohnorten der Kinder qualifiziertes Personal und geeignete Ausstattung. Alle an der Entwicklung und Bildung eines Kindes beteiligten Personen müssen dafür zukünftig optimal vernetzt werden, um im gemeinsamen Agieren und Reflektieren die beste Förderung jedes Kindes zu erreichen.

„Bildung“

Um ein inklusives Bildungssystem zu gewährleisten, muss sich einiges ändern. Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern und alle Bildungseinrichtungen sind als Betroffene und Gestalter*innen gefragt. Jede Bildungseinrichtung ist der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet, ob behindert oder hochbegabt oder beides zugleich. Alle haben Anspruch auf die Erfüllung ihres individuellen Unterstützungsbedarfs, seien es Hilfsmittel oder Assistenz.

Inklusion muss in jeder regionalen Schulentwicklungsplanung Berücksichtigung finden, so dass Schulen, die sich inklusiv weiterentwickeln möchten, die nötige Unterstützung erfahren. Aufgabe der Kommunen ist es, Schulgebäude so zu gestalten, dass allen Schüler*innen der Zugang möglich ist.

Übergänge im Bildungssystem – von der Krippe über Studium oder Ausbildung bis in den Beruf – sind für Menschen mit Behinderung besonders schwierig und bedürfen besonderer Unterstützung.

„Arbeitsmarkt“

Leider werden bei selbst gleicher Qualifikation behinderte Menschen seltener eingestellt. Wer Unterstützung benötigt, wird auf spezielle Einrichtungen verwiesen. Anders bei einem inklusiven Arbeitsmarkt, dort sorgt die tägliche Zusammenarbeit von behinderten und nicht-behinderten Mitarbeiter*innen für mehr Sozialkompetenz und eine offene Unternehmens- und Verwaltungskultur. Eine Kommunalverwaltung, die Menschen mit Behinderung beschäftigt, ist ein Vorbild für das gesamte Miteinander in einer Gemeinde.

Arbeitsplätze sollen an die Fähigkeiten und Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen angepasst werden. Dann verspricht eine Arbeit auf dem Arbeitsmarkt mehr Teilhabe als in einer Sondereinrichtung. Die Förderprogramme „Ausbildung inklusiv“ und „Arbeit inklusiv“ unterstützen auf dem Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Das „Budget für Arbeit“ erleichtert Firmen wie auch Kommunen die Beschäftigung behinderter Menschen. Selbst Menschen mit Autismus können mittels gezielter Unterstützung durch Spezialfirmen vor der Arbeitslosigkeit bewahrt werden. Für die Stadt- und Landkreise, die die laufenden Kosten in einer Werkstatt tragen, bedeutet jede Arbeit im allgemeinen Arbeitsmarkt eine finanzielle Entlastung.

„Politische Teilhabe“

Die volle gesellschaftliche Eingebundenheit behinderter Menschen beinhaltet die Möglichkeit zur gleichberechtigten politischen Teilhabe. Bei Wahlen setzt dies das aktive und passive Wahlrecht, barrierefreie Wahllokale und Wahlverfahren voraus. Das bedeutet auch, Menschen mit Behinderungen aktiv an unserer eigenen Politik zu beteiligen, z.B. als Kandidaten*innen auf aussichtsreichen Listenplätzen. Als Experten*innen in eigener Sache haben sie eine wichtige Perspektive mit besonderen Erfahrungen und Kompetenzen.

Damit sich alle behinderten Bürger*innen kommunalpolitisch informieren und beteiligen können, braucht es barrierefrei gestaltete Internetseiten und Sitzungsräume. Dazu gehören auch Texte in leichter Sprache. Ferner ist es notwendig dafür Anträge, öffentliche Vorlagen, Tagesordnungen und Beschlüsse, die in barrierefreier und rechtzeitiger Form zu veröffentlichen sind, anzubieten.

Als Kommunalpolitiker*innen könnt ihr die politische Teilhabe dadurch fördern, dass ihr behinderte Menschen aktiv zu Sitzungen einladet und kommunale Schulungsangebote initiiert.

„Familie“

Der Familie als der kleinsten „sozialen Zelle“ kommt eine zentrale Bedeutung zu. Sie soll Rückhalt und Unterstützung geben, ein Ort des Rückzugs, der Entspannung und des Zusammenhalts sein. Dies gilt für nichtbehinderte und behinderte Familienmitglieder gleichermaßen; nur die Herausforderungen können andere sein.

Die soziale Infrastruktur in Deutschland muss für alle Herausforderungen von Familien Lösungen bieten: von der Begleitung und Beratung bei der Beantragung von Sozialleistungen, über die therapeutische und fachärztliche Versorgung bis hin zur individuellen, passgenauen, pädagogischen Förderung sowie zur ganzheitlichen Pflege. Bürokratische Hürden müssen fallen und die Angebote wohnortnah und niedrigschwellig verfügbar sein.

„Frauen mit Behinderung“

Frauen mit Behinderung werden zudem aufgrund der doppelten Diskriminierung leichter Opfer von Gewalt und Missbrauch. Mädchen und Frauen mit Behinderung brauchen daher flächendeckenden Zugang zu Frauenhäusern und Beratung. Für stationäre Einrichtungen bedeutet das, unter Beteiligung dieses Personenkreises, Konzepte zum Gewaltschutz zu entwickeln und zu leben.

„Bewusstseinsbildung“

Ziel von Bewusstseinsbildung ist es, die Gesellschaft für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren, die Anerkennung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern und die gesellschaftliche Bedeutung der Inklusion hervorzuheben. Zu den Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung gehört zum Beispiel Öffentlichkeitsarbeit. Aber auch Schulungen und Fortbildungen, die Förderung von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung im Bildungssystem sowie eine angemessene mediale Darstellung gehören dazu.

Inklusion beginnt vor Ort. Darum sind Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung unter Beteiligung von Referenten*innen mit und ohne Behinderung in den Kommunen und deren Verwaltung besonders wichtig. Diese helfen dabei, Vorurteile abzubauen und ein respektvolles und inklusives Miteinander zu fördern. Maßnahmen der Bewusstseinsbildung kommen dabei allen Gruppen mit Handicap zugute: Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen ebenso wie chronisch und psychisch erkrankten Menschen.

So können Stigmatisierungen dieser Gruppen überwunden und eine inklusive Gesellschaft erreicht werden

Autor*innen: Stefan Krusche, Stephanie Aeffner, Lilly Osburg, Patrik Alberti, Torsten Hopperdietzel, Max Bleif

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