Demokratisch gefasste Beschlüsse des Gemeinderats sind verbindlich. Damit sie Wirkung entfalten können, müssen sie von der Verwaltung vollständig und entsprechend dem Wortlaut der Entscheidung umgesetzt werden. Genau das ist in der Gemeindeordnung Baden‑Württemberg klar geregelt:
Nach § 43 GemO BW ist die/der (Ober-)Bürgermeister*in verpflichtet, Beschlüsse des Gemeinderats auszuführen. Eigenständige Änderungen, Interpretationen oder Abweichungen durch die Verwaltung sind nicht zulässig.
In der kommunalen Praxis kommt es dennoch vor, dass Entscheidungen gar nicht, verspätet oder in abgewandelter Form umgesetzt werden. Für Ratsmitglieder und Fraktionen stellt sich dann die Frage: Wie kann man wirksam darauf reagieren?
Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass ruhiges, sachliches und konsequentes Handeln in kommunalen Gremien wirksamer ist als konfrontative Auftritte. Daher empfehlen wir, den Fokus stets darauf zu richten, nicht die Konfrontation zu suchen, sondern die verlässliche Umsetzung demokratischer Entscheidungen, Transparenz sowie eine professionelle Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat und Verwaltung sicherzustellen.
Die GAR BW bietet hierzu eine Handlungsempfehlung >>, die im Mitgliederbereich eingesehen werden kann. Sie zeigt auf, welche Schritte Ratsfraktionen nutzen können.
Alexander Schenk
Geschäftsführer GAR BW



