Im November 1918 wurde im Reichswahlgesetz das aktive und passive Wahlrecht für Frauen gesetzlich verankert. Im Januar 1919 konnten in Deutschland erstmals Frauen bei der Wahl der Nationalversammlung teilnehmen.
Ein Jahrhundert danach sind Frauen in der Politik immer noch krass unterrepräsentiert. Frauen im Bundestag, im Landtag, in den Gemeinderäten und Kreistagen. Besondes in den Kommunen ist die Männerdominaz extrem ausgeprägt: Nicht einmal ein Fünftel der Kreistagssitze (18,9%) und nicht einmal ein Viertel aller Gemeinderatssitze (23,9%) haben Frauen inne. Die positive Ausnahme sind Grüne und Alternative landesweit. Nur bei uns sind Frauen nah dran an der Hälfte der Sitze. Frauen-Partizipation nach Parteien
Auch in vielen weiteren gesellschaftlichen Bereichen sind Einfluss, Macht und Zugang nicht gleichberechtigt zwischen Männern und Frauen geteilt: Führungsfunktionen in Unternehmen, Führungsfunktionen in Verbänden, Leitungsfunktionen bei Medienunternehmen und in den öffentlich rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten und im Rundfunkrat, Mitwirkung in den Beratungsgremien der Regierungen in Bund und Ländern.
Buchtipp: Anlässlich 100 Jahre Frauenwahlrecht haben die Autorinnen Isabel Rohner und Rebecca Beerheide Frauen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zu ihre Einschätzung der Chancengleichheit in Deutschland interviewt. 24 Frauen haben sich Gedanken darüber gemacht, wo die deutsche Gesellschaft heute steht.