Evaluation der Gemeindeordnung

Inzwischen läuft die Evaluation der reformierten Regelungen der Gemeindeordnung. Seit dem 04.07. erfolgt bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen eine Befragung des Innenministeriums, welche bereits Mitte August abgeschlossen sein soll. Rätinnen und Räte sollten unbedingt in diesen Prozess einbezogen werden. Was bisher wenig stattfindet. Daher müssen Rätinnen und Räte, trotz Sommerpause, selbst initiativ werden.

Evaluation der reformierten Regelungen der Gemeindeordnung

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Aktualisierung 01.11.2019
Aus dem Innenministerium ist inzwischen zu hören, dass die Hochschulen Ludwigsburg und Kehl nun für jede Kommunalpolitische Vereinigung vier ausgesuchte Rät*innen interviewen werden. Dazu wird es eine Einteilung nach der Größe der Kommunen geben (unter 10.000, zwischen 10-50.000 und über 50.000 Einwohner*innen + 1 Kreisrät*in). Die GAR kritisiert dieses Verfahren, da wir es als wenig vergleichbar zu der ausführlichen Befragung der 1.136 Gemeinden, Städten und Landkreise halten. Unabhängig von unserer Kritik unterstützen wir die Evaluation weiterhin und schlagen den beauftragten Hochschulen zwei Frauen und zwei Männer aus vier Regierungsbezirken für die „Experteninterviews“ vor.

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Aktualisierung 13.09.2019
Nach aktuellen Angaben aus dem Innenministerium wird die Befragung der Kommunalpolitiker*innen erst anlaufen, wenn die Rückmeldungen der Gemeinden und Landkreisen abgeschlossen sind (ab Mitte September 2019). Sobald uns die Fragebögen an die Rät*innen vorliegen, werden wir die grünen und grünnahen Fraktionsvorstände darüber informieren.

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Aktualisierung 02.08.2019
Nachdem eine Beteiligungen von Rät*innen durch das Innenministerium nicht vorgesehen war, wurde durch die Intervention der Stabstelle der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung ein Verfahren vereinbart, die Fraktionsvorstände in den Gemeinderäten und Kreistage über die kommunalpolitische Vereinigungen einzubeziehen. Dazu wird ab Mitte August von der GAR ein Fragebogen an die Fraktionsvorstände der grünen und grünnahen Listen versendet.
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Die damalige grün-rote Landesregierung hatte 2015 die Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Diese Änderungen stärken seither die kommunale Demokratie, erleichtern die Ratsarbeit und erhöhen die Transparenz kommunaler Entscheidungen. Der jetzige Koalitionspartner hat sein Missfallen für die damalige Reform immer wieder zum Ausdruck gebracht. Dabei geht es im Detail um Erleichterungen bei Bürgerbegehren und -entscheiden, verstärkte Beteiliung von Jugendlichen, eine Stärkung der ehrenamtlich tätigen Ratsmitgliedern usw.

Seit dem 04.07.2019 läuft, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Evaluation dieser Regelungen. Dazu hat das Innenministerium den Stadt- und Gemeindeverwaltungen ein Online-Fragebogen zukommen lassen.
Dass Rätinnen und Räte hierzu miteinbezogen werden, gibt es keine Garantie.

Insbesondere folgende Neuregelungen sind im Blickpunkt der Evaluation:

– Quoren Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Änderung des
Negativkatalogs hinsichtlich des verfahrenseinleitenden Beschlusses der Bauleitplanung, Pflicht der Gemeinden zur Beratung beim Kostendeckungsvorschlag (§ 21 GemO)
– Einwohnerversammlung (§ 20a GemO) und Einwohnerantrag (§ 20b GemO).
– Jugendbeteiligung (§ 41a GemO)
– die gesetzliche Verankerung von Fraktionen und deren Stellung in kommunalen
Vertretungsorganen (§ 32a GemO)
– die Ausweitung von Minderheitenrechten in kommunalen Gremien durch die Absenkung des Quorums für bestimmte Anträge (z.B. § 24 Abs. 3 GemO)
– die 7 -Tage-Frist für die Übermittlung von Sitzungsunterlagen an Gemeinde- und Kreisräte (§ 34 Absatz 1 Satz 1 GemO).

 

Zur Evaluation der reformierten Regelungen der Gemeindeordnung erklären Uli Sckerl, innenpolitischer Sprecher, und Ute Leidig, kommunalpolitische Sprecherin:

Uli Sckerl: „Die Evaluation der Gemeindeordnung ist ein zentraler Baustein unserer Reform von 2015. Es ist ein richtiger Schritt, dass die Evaluation der Gemeindeordnung mit einer Befragung der Gemeinden verbunden wird. Diese Basisbeteiligung ist notwendig und sinnvoll. Wir erwarten allerdings, dass im gesamten Prozess die Gemeinderäte und Jugendgemeinderäte einbezogen werden. Die Auswertung kann nur dann objektive Ergebnisse bringen, wenn in transparenten Beteiligungsformaten die kommunalen Gremien ausreichend repräsentiert sind. Wir erwarten von Minister Strobl, dass er dies sicherstellt.“

Ute Leidig ergänzt: „Es ist bei diesem zentralen Demokratieprojekt nicht ausreichend, wenn Gemeinderäte nur temporär beteiligt werden, wie es bisher vorgesehen ist. Die Reformen der Gemeindeordnung waren zentrale Beiträge zur Demokratisierung der Spielregeln in den Kommunen. Das Ziel war insbesondere eine Verbesserung für die aktiven ehrenamtlichen Kommunalpolitiker, die unsere Demokratie tragen. Deshalb legen wir großen Wert darauf, dass sie in der Evaluation eine tragende Rolle spielen. Die hauptamtlichen Bürgermeister können den Blick der Ehrenamtlichen nicht ersetzen. Zudem erwarten wir, dass in die Bewertung der reformierten Spielregeln der Bürgerbeteiligung wichtige Verbände, wie z.B. Mehr Demokratie e.V., einbezogen werden.“

  • Was antwortete die Verwaltung im Rahmen der Evaluation?
    Welche Einstellungen hat die Verwaltung gegenüber Bürgerbegehren oder Minderheitenrechte im Rat?
    Über einen Berichtsantrag können grüne und grünnahen Fraktionen hier für mehr Transparenz sorgen:
    Beispiel Berichtsantrag Grünen-Ratsfraktion Schwäbisch Gmünd

 

Was waren nochmals die reformierten Regelungen der Gemeindeordnung 2015?
> Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften

 

 

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