Bessere Beteiligungsmöglichkeiten für Rat und Bevölkerung

Die Möglichkeiten der direkten Demokratie wurden bei der Reform der Gemeindeordnung von 2015 erweitert und die Ratsmitglieder wurden in ihren Rechten gestärkt.

Seit der Reform der Gemeindeordnung im Oktober 2015 haben Ratsmitglieder und Fraktionen mehr Rechte und die Bevölkerung mehr Möglichkeiten sich über die Ratsarbeit zu informieren und mitzuentscheiden.

Es ist ein wichtiges Element der Demokratie, dass die Wahlberechtigten Entscheidungen von großer Bedeutung selbst treffen können. Dafür wurde die Zahl der benötigten Unterschriften für Bürgerbegehren von zehn auf sieben Prozent abgesenkt. Wenn sich der angestrebte Bürgerentscheid gegen einen Gemeinderatsbeschluss richtet, ist die Frist für ein Bürgerbegehren von nur sechs Wochen auf jetzt drei Monate verlängert. Bürgerbeteiligung wird zudem auch im Bereich der Bauleitplanung möglich, indem der einleitende Beschluss für einen Bebauungsplan bürgerentscheidsfähig wird. Das ist ein großer Fortschritt, da Bauvorhaben oftmals genau die Themen sind, die vor Ort kontrovers diskutiert werden.

Die Arbeit für Ratsmitglieder wird erleichtert, weil die Mindestfrist für die Einladungen und für das Zustellen der Unterlagen von drei auf sieben Tage erhöht wurde. Das verringert den Druck bei den Sitzungsvorbereitungen. Weil bei den Gemeinderats- und Kreistagsmitgliedern die Kosten für die Betreuung von Kindern und die Pflege von Angehörigen von der Kommune übernommen werden, ist die Vereinbarkeit von Familie und Mandat erleichtert. Damit wurden Hürden gesenkt, die Menschen in der Familienphase von einer Kandidatur abhalten.

Die Mitwirkungsmöglichkeiten aus der Mitte von Gemeinderat und Kreistag sind erweitert worden. Mit einem Sechstel statt mit einem Viertel der Ratsmitglieder und durch die Fraktionen können Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Die Fraktionen haben seit der Reform die Möglichkeit, sich im redaktionellen Teil des Amtsblattes zu äußern. Dadurch und durch die erweiterten Veröffentlichungen im Internet und die Möglichkeit zur öffentlichen Vorberatungen von Ausschüssen wird die Arbeit kommunaler Gremien transparenter. Die wichtigsten Änderungen der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung worden von der GAR einer Tabelle zusammengefasst.

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