Mobilitätspass und Mobilitätsgarantie

Der Mobilitätspass für Kommunen und die Mobilitätsgarantie für den öffentlichen Nahverkehr sind zentrale Bausteine der Verkehrswende 2030 des Landes Baden-Württemberg. Die LAG Mobilität und die GAR BW haben dazu eine Veranstaltung organisiert und fasst die Ergebnisse hier zusammen.

Im Koalitionsvertrag 2021 „Jetzt für morgen“ ist die Offensive für den Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) festgeschrieben. Die erklärten Ziele der grün-schwarzen Landesregierung zum Klimaschutz und der Verkehrswende sind:

  • Verdopplung des öffentlichen Verkehrs
  • Ein Drittel weniger KfZ-Verkehr in den Städten
  • Jedes dritte Auto fährt klimaneutral
  • Jede dritte Tonne im Lastenverkehr fährt klimaneutral
  • Jeder zweite Weg wird klimaneutral zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt

Die Idee des Mobilitätspass ist, die Nutznießer*innen des ÖPNV in die Finanzierung einzubeziehen. Denn die massiven zusätzlichen Angebote bedeuten einen erheblichen Finanzierungsbedarf. Über den Mobilitätspass sollen den Kommunen diese Mittel für den massiven Ausbau des ÖPNV zur Verfügung stehen. Vier Varianten sind denkbar, wovon drei bereits gutachterlich untersucht wurden:

  • Ein Mobilitätspass für Einwohner*innen („Bürgerticket“)
  • Ein Mobilitätspass für KfZ-Halter*innen („Nahverkehrsabgabe“)
  • Ein Mobilitätspass für KfZ-Nutzer*innen („Straßennutzungsgebühr“)
  • derzeit im Prüfverfahren: eine Arbeitgeber*innen-Abgabe

Das Ziel der Anstrengungen ist eine Mobilitätsgarantie. Alle Orte in Baden-Württemberg sollen von 5 Uhr früh bis Mitternacht mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar sein.

„In dieser Legislaturperiode – also bis 2026 – wollen wir schaffen, dass im ländlichen Raum in den Hauptverkehrszeiten der Halbstundentakt gilt und im Ballungsraum der Viertelstundentakt. In der zweiten Stufe nach 2026 soll es dann den ganzen Tag gelten, dass im Ballungsraum der Viertelstundentakt gemacht wird und in dem ländlichen Raum der Halbstundentakt“, so Verkehrsminister Winfried Hermann.

Es wurden nun Modellregionen für das Pilotprojekt ausgewählt, die insgesamt über ein Drittel der Fläche Baden-Württembergs und 54 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner abdecken.
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In Kooperation mit der LAG Mobilität hat die GAR am 19.02.2022 eine Veranstaltung zum Mobilitätspass durchgeführt. Hier kann die Präsentation von Herrn Öhmann heruntergeladen werden:

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