Nur wenn Ausgleichmaßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in die Natur auch fachgerecht und dauerhaft umgesetzt werden, erzielen sie die im Gesetz beabsichtigte Wirkung.
Durch Berichte im Gemeinderat zur Umsetzung der festgesetzten Ausgleichsmaßnehman durch die Verwaltung kann die Wirksamkeit der Asugleichsmaßnahme kontrolliert werden.
(Berichte im Gemeinderat über das Verwaltungshandeln können nach § 24 (3) von jeder Fraktion oder einem Sechstel der Ratsmitglieder angefordert werden und müssen dann auf die Tagesordnung gesetz werden.)
Beispielanfrage/Berichtsantrag aus Gengenbach: Umsetzung der Ausgleichmaßnahmen