Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr

Musteranfrage > Das Landesverkehrsministerium hat einen Erlass aufgelegt, um die teils gravierenden und sich wiederholenden Verstöße beim Falschparken stärker zu sanktionieren. Der Erlass stellte stärkere Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung und gibt Handlungsanleitungen für die verschiedenen Fälle des Falschparkens. Doch wie wird der Erlass in Eurer Kommune umgesetzt?

Insbesondere in Kreuzungsbereichen sowie auf Geh- und
Radwegen entstehen immer wieder Verkehrsgefährdungen durch rücksichtloses Verhalten von Verkehrsteilnehmer*innen. Besonders betroffen sind Kinder und Senioren*innen,
die in besonderem Maße auf sichere Fußverkehrsquerungen angewiesen sind.

Die Ende April 2020 in Kraft getretene StVO-Novelle stellt nun zum Teil adäquatere Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung, als dies bislang der Fall war. Die bestehenden und die neu geschaffenen Sanktionsmöglichkeiten gilt es aus Sicht des Verkehrsministeriums nun konsequent anzuwenden und Handlungsspielräume zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in vollem Umfang auszuschöpfen. Das Verkehrsministerium hält es für notwendig, die Überwachung des ruhenden Verkehrs schwerpunktmäßig u.a. auf die Brennpunkte
– Kreuzungsbereiche
– Geh- und Radwegen
– Bushaltestellen
– E-Auto-Ladestationen
zu fokussieren, um gefährdendes Parken wirksam einzudämmen.
Ferner können sich weitere Brennpunkte aus der Auswertung der
vom Ministerium für Verkehr geförderten Fußverkehrschecks, aus den lokalen Radschulwegeplänen oder aus anderen Verkehrsplanungsinstrumenten ergeben.

Trotz der o.g. Schwerpunktbildung ist laut dem „Falschparker-Erlass“ durch stichprobenartige Überwachung grundsätzlich eine flächendeckende Überwachung des ruhenden Verkehrs anzustreben.

Doch wie wird der „Falschparker-Erlass“ vor Ort praktisch umgesetzt?
Hierzu können Ratsfraktionen oder Rät*innen eine Anfrage nach § 24 (3) bzw. (4) GemO an die eigene Verwaltung stellen!

  • Musteranfrage (Grüne Ratsfraktion Mannheim) > hier aufrufen
  • Steckbrief des Kompetenznetz Klima Mobil (Wissen, Argumente und Empfehlungen) > hier aufrufen
  • Erlass des Verkehrsministeriums vom 11.05.2020 („Falschparker-Erlass“) > hier aufrufen

Mehr Beiträge

Regelungsbefreiungsgesetz: Mehr Spielraum für Kommunen in BaWü

Mehr Spielraum für Kommunen in Baden-Württemberg. Mit dem neuen Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz, das am 8. Juli 2025 vom Ministerrat beschlossen wurde, erhalten Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg mehr Flexibilität, um Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Wir zeigen Euch worum es gehen wird und stellen einige Fallbeispiele vor.

Strategien gegen Wasserknappheit: Der Masterplan in BaWü

Der Masterplan Wasserversorgung Baden-Württemberg stellt die Weichen für eine sichere Trinkwasserversorgung bis 2050. Er analysiert landesweit das Wasserangebot, den Bedarf und die Versorgungssicherheit auf Ebene jeder Kommune. Ziel ist der Aufbau eines klimaresilienten und zukunftsfesten Versorgungssystems – unterstützt durch konkrete Handlungsempfehlungen, höhere Fördermittel sowie Beratungsangebote zur Umsetzung von Schwammstadt-Konzepten.

Hitzeschutz an kommunalen Schulen

Die Sommerhitze trifft unsere Schulen immer härter – mit spürbaren Folgen für Konzentration, Gesundheit und Lernklima. Der Beitrag „Hitzeschutz an Schulen: Ein kommunales Konzept für die Zukunft“ zeigt, wie Kommunen Schritt für Schritt mit klarem Plan reagieren können: von akuten Sofortmaßnahmen bis hin zu langfristiger Schulbauplanung.
Mit dabei: ein Musterantrag im Mitgliederbereich – für alle, die den Wandel politisch vorantreiben wollen.