Vielfältige Kommunen – Grüne für Insekten und Artenschutz

Vielfältige Kommunen - Grüne für Insekten und Artenschutz: Anmerkungen zu den grundlegenden Änderungen und Erfolgen bei Finanzen, Gesetzen und Personal und Vorschläge für grüne Aktivitäten in den kommunalen Gremien. Von Dr. Markus Rösler, naturschutzpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion der Grünen.
Streuobstwiese

Beitrag von Dr. Markus Rösler, naturschutzpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion der Grünen

Unter der grün geführten Landesregierung haben wir seit 2011 zahlreiche Maßnahmen getroffen, um Naturschutz als Thema in die Mitte der Gesellschaft zu rücken.

Trotzdem: Es gibt immer noch dringlichen Handlungsbedarf. Immer noch werden die Roten Listen auch in Baden-Württemberg länger.

Einleitend fünf holzschnittartige Anmerkungen zu den grundlegenden Änderungen und Erfolgen bei Finanzen, Gesetzen und Personal, bevor wir hier einige konkrete Anregungen für die Arbeit in den kommunalen Gremien vorstellen:

1) Finanzen
Für Naturschutz haben wir die Mittel von 30 Mio. Euro (2011) über 60 Mio. Euro (2016) auf 90 Mio. Euro (2021) erhöht. Seit 2018 gibt es zudem ein „Sonderprogramm Biologische Vielfalt“ mit jährlich 18 Mio. Euro pro Jahr für konkrete Projekte von Biotopverbund bis Blühwiesen. Zudem gibt es dank Grün wieder jährlich zwei Mio. Euro für den Ankauf von naturschutzbedeutsamen Grundstücken.

2) Strukturen
Dank den o.g. Finanzen gibt es jetzt 33 statt bisher nur sechs Landschaftserhaltungsverbände in unseren 35 Landkreisen. Diese sind Ansprechpartner für alle kommunalen Mandatsträger*innen bei Landschaftspflege, Natura 2000 und Kooperation von Kommunen, Kreisen, Naturschutz und Landwirtschaft.

3) Personal
Insgesamt 225 neue Stellen haben wir für den Haushalt 2018/2019 beschlossen. Diese werden im Hochwasserschutz, im Naturschutz sowie im Immissionsschutz eingesetzt, ergänzt um weitere 44 Stellen für die Kreise.

4) Gesetze
Drei Beispiele nur – alle bereits 2011 bis 2016 umgesetzt:
a) Das Naturschutzgesetz haben wir grundlegend überarbeitet. Damit haben wir 2/3 der Landesfläche gesichert gentechnikfrei, klare Kante gegen Lichtverschmutzung und für Alleen, für Beteiligungsrechte der Naturschutzverbände und für Biotopverbund.
b) Im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz haben wir ein Grünlandumbruchverbot beschlossen.
c) Im Wassergesetz haben wir einen Gewässerrandstreifen ohne Pestizideinsatz und ohne Düngereinsatz beschlossen – innerorts fünf Meter, außerhalb von Dörfern und Städten zehn Meter breit.

5) Förderung
Dank uns Grünen verdienen Schäfer mit ihrer wichtigen Arbeit für die naturnahe Bewirtschaftung für Grünland inzwischen nicht mehr 4,5 Euro/h, sondern – immer noch skandalös niedrige – 8 Euro/h. Dank grüner Förderung stieg die Fläche des Ökolandbaus inzwischen auf 14% der Landwirtschaftsfläche – das ist gut für Feldlerchen und Trinkwasser und Klimaschutz. Unsere Staatswälder sind FSC-zertifiziert.

Vorschläge für grüne Aktivitäten in den kommunalen Gremien:

Schnitt – Gut!
Kooperation mit dem LEV mit dem Ziel der Verwertung von Schnittgut von Bäumen und Grünland in Streuobstwiesen über eigene Häckselplätzen oder in Kooperation mit Biogasanlagen.
(Beispiel LEV Ludwigsburg in Remseck).

Streuobst – Tag!
Einführung eines jährlichen kommunalen Streuobsttages.
Kooperation mit BUND, NABU, Imkern, Obst- und Gartenbauvereinen, Landfrauen, Schwäbischem Albverein, Lokaler Agend…
Apfelsortenbestimmung integrieren, daran existiert immer enorm großes öffentliches Interesse.
(Beispiel Stadt Vaihingen)

Wald – zertifiziert!
Anträge auf FSC-Zertifizierung des Kommunalwaldes – gemeinsam mit anderen Kommunalwäldern im selben Kreis.
(Beispiel Kommunalwälder im Kreis Heilbronn)

Insekten – retten!
Und was konkret die Flächen der Kommunen betrifft:
a) Grünflächen im Eigentum der Kommune garantiert pestizidfrei; Mahdhäufigkeit reduzieren auf möglichst zweimalige Mahd oder zweimalige Beweidung. Mahd nur mit Balken-, nicht mit Kreiselmähern.
b) landwirtschaftliche Flächen der Kommune peu à peu Pestizidreduktion: Keine „Neonics“, kein Glyphosat, Umstellung auf Bio…
c) falls Schäfer auf der Gemarkungsfläche sind: Möglichkeiten von – wolfssicheren – Nachtpferchen unterstützen, Wanderwege erleichtern, hierfür gemeindeeigene Grundstücke zur Verfügung stellen bzw. in Kooperation mit Schäfern Auflagen bei der Verpachung an Landwirte machen
d) Streuobst-Nach- und Neupflanzungen fördern – am besten mit sogenannter „3mal verschulter“ Ware („3xv“). Dann müssen es mind. 200 cm Stammhöhe sein. Das liegt im gemeinsamen Interesse von Landwirtschaft (leichtere Mahd), Weidetierhaltern (weniger Ärger mit Verbiss an Ästen/Obst) und des Naturschutzes (Spechthöhlen und Nachfolgenutzer durch seltene Höhlenbewohner erst ab mind. 180 cm Stammhöhe), entspricht zudem den bundesweit gültigen „Gütebestimmungen für Obstgehölze“ für „3xv“ – die eben etwas teurer ist.
e) forstwirtschaftliche Flächen = Kommunalwald FSC-zertifizieren lassen (s.o.) und beim Alt- und Totholzkonzept des Landes mitmachen – Tausende von Insekten- und Pilzarten sind auf „Tot“holz = Biotopholz angewiesen.

Weitere Infos rund um Naturschutz – Wolf – Nationalpark… auch auf der Seite www.markusroesler.de

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