Das Gesetz zur Förderung des Carsharings ist seit 1. September 2017 in Kraft. Es ermöglicht Städten und Gemeinden, CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum rechtssicher einzurichten. Vor allem Innenstädte und städtische Wohnquartiere sollen so von hohem Parkdruck und unnötigem Pkw-Verkehr entlastet werden: Es können reservierte Stellplätze im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden. Für stationsunabhängige („free-floating“) Angebote können zusätzlich allgemein zugängliche CarSharing-Stellplätze ausgewiesen werden. Die Kommunen können zudem Ermäßigungen oder Befreiungen von Parkgebühren für gekennzeichnete CarSharing-Fahrzeuge beschließen.
Carsharing ermöglicht eine nachhaltige umweltverträgliche Mobilität in der Stadt. Ein geteiltes Auto ersetzt 7-20 private Fahrzeuge und spart so letztlich Parkplätze und damit auch versiegelte Flächen. Ein stationsbasiertes Carsharing-Auto macht in innenstadtnahen Wohnvierteln Parkplätze frei. Link zum Carsharing-Gesetz
Link zum Bundesverband Carsharing Beispielantrag aus Stuttgart zur Förderung von Carsharing; Beispielantrag aus Pforzheim zur Stärkung von Carsharing

Kirchliche Liegenschaften in der Nachnutzung sichern
Viele kirchliche Liegenschaften stehen in den kommenden Jahren zur Veräußerung. Für Kommunen ergibt sich daraus die Chance, zentrale Flächen für gemeinwohlorientierte Nutzungen und die Quartiersarbeit zu sichern. Eine strategische Herangehensweise ist erforderlich, um frühzeitig zu handeln und wertvolle Potenziale nicht zu verlieren.


