Was macht PFAS und insbesondere TFA relevant?
PFAS sind extrem langlebige Chemikalien, TFA besonders mobil und wasserlöslich. Einmal im Grundwasser, lassen sie sich kaum entfernen. Anders als klassische PFAS-Skandale sind TFA-Einträge flächig, z. B. über Industrieabwässer, Landwirtschaft oder Niederschlag.
Für Kommunen bedeutet das: Auch ohne eigene Industrie können sie betroffen sein, was Vorsorge, Monitoring und Transparenz entscheidend macht.
Unsicherheit als politischer Handlungsauftrag
Die toxikologische Bewertung von TFA ist noch unvollständig. Kurzfristig gelten die üblichen Trinkwasserkonzentrationen als unbedenklich, doch Hinweise auf reproduktionstoxische Wirkungen und Langzeitrisiken bestehen. Für Kommunen bedeutet dies: Vorsorgeprinzip anwenden und Transparenz schaffen, um Vertrauen und Gesundheitsschutz zu sichern.
Rechtlicher Rahmen für die Kommunen
Mit der EU-Trinkwasserrichtlinie (2020/2184, Umsetzung ab 2026) müssen Kommunen PFAS im Trinkwasser überwachen. TFA hat bislang keinen eigenen Grenzwert, wird aber im Rahmen der Summenbewertung von PFAS erfasst.
Verantwortlich sind die Stellen, die Trinkwasser aufbereiten und verteilen:
- Einzelne Gemeinden/Städte, wenn sie eigenes Wasser liefern
- Landkreise, insbesondere bei übergeordneten Kontrollaufgaben
- Trinkwasserverbände/Zweckverbände, wenn mehrere Kommunen zusammengeschlossen sind; sie tragen die Verantwortung für Wasserqualität im Verbandsgebiet und müssen Daten erheben, dokumentieren und Mitgliedskommunen informieren
Für Fraktionen bedeutet das: Sie können über Anfragen oder Anträge Transparenz einfordern, z. B. zu Messhäufigkeit, aktuellen PFAS/TFA-Werten oder eingesetzten Aufbereitungsverfahren – unabhängig davon, ob die Kommune selbst Wasser liefert oder Mitglied eines Verbands ist.
Warum Ratsfraktionen jetzt aktiv werden sollten
PFAS und TFA im Trinkwasser betreffen alle Bürger*innen und sind schwer abbaubare „Ewigkeitschemikalien“ mit teilweise unklaren Langzeitrisiken. Transparenz, Vorsorge und frühzeitige Information sind entscheidend, um die Bevölkerung zu schützen. Ratsfraktionen können über Anfragen oder Anträge Messwerte, Herkunft des Wassers und kommunale Handlungsspielräume einfordern und bewerten. So lassen sich Risiken einschätzen, Verwaltung und Wasserversorger einbinden und die Kommune auf künftige regulatorische Entwicklungen vorbereiten.
Alexander Schenk
Geschäftsführer GAR BW



