Mit dem Bau-Turbo Innen- vor Außenentwicklung
Mit den neuen Regelungen im Baugesetzbuch – insbesondere §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b und 246e BauGB – erhalten Kommunen zusätzliche Handlungsspielräume zur Beschleunigung von Bauvorhaben. Gleichzeitig bleibt die Entscheidungshoheit ausdrücklich bei der Kommune. Damit wächst auch die Verantwortung von Kommunalpolitiker*innen, diese Instrumente zielgerichtet, transparent und im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung einzusetzen.
Der Bau‑Turbo eröffnet Chancen für die gezielte Innen- und Nachverdichtung. Ein Grundsatzbeschluss des Rates (siehe unten) sollte daher die Priorisierung der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung eindeutig festschreiben.
Durch die Aktivierung von Baulücken, die Nachverdichtung und Aufstockung bestehender Siedlungsstrukturen lassen sich Flächenverbrauch und Zersiedelung reduzieren und vorhandene Infrastrukturen effizienter nutzen.
Bau-Turbo gezielt einsetzen – nicht als Automatismus
Der Bau‑Turbo muss nicht zum pauschalen Beschleuniger werden, sondern kann zu einem gezielt einsetzbaren Instrument kommunaler Entwicklungspolitik eingesetzt werden. Klare politische Leitplanken können es ermöglichen, gute und städtebaulich sinnvolle Vorhaben zügig umzusetzen, während problematische Projekte – etwa mit hohem Flächenverbrauch oder unverhältnismäßiger Versiegelung – ausgeschlossen werden können.
Empfehlung an Rät*innen: Grundsatzbeschluss als zentrales Steuerungsinstrument
Kommunalpolitiker*innen können also den Bau-Turbo als Chancen nutzen, um bezahlbaren, nachhaltigen und klimagerechten Wohnraum zu schaffen – ohne die Risiken einer unkontrollierten Außenentwicklung einzugehen. Ein Grundsatzbeschluss des Rates wäre hierfür ein gutes Instrumentarium der politischen Steuerung.
Denn ein kommunaler Grundsatzbeschluss >> schafft den notwendigen Rahmen: Er legt verbindlich fest, ob und unter welchen Bedingungen der sogenannte Bau‑Turbo angewendet wird, und schafft Klarheit gegenüber Bauwilligen und Bauverwaltung. Ein solcher Beschluss verhindert unerwünschte Einzelfallentscheidungen und bettet Abweichungen von Bebauungsplänen oder dem Einfügungsgebot in einen politisch legitimierten, nachvollziehbaren Rahmen ein.
Der Grundsatzbeschluss kann insbesondere regeln:
- welche Gremien oder Verwaltungsstellen über Bauvorhaben entscheiden,
- nach welchen städtebaulichen, sozialen, ökologischen und klimapolitischen Kriterien Entscheidungen getroffen werden,
- wie Transparenz, Gleichbehandlung und Rechtssicherheit gewährleistet werden.
- zugleich könnte dieser Beschluss auch die Kommune vor finanziellen Risiken schützen, indem klar festgelegt wird, dass Erschließungs- und Folgekosten (z. B. für Kitas, Schulen oder Verkehrsinfrastruktur) von den Vorhabenträgern zu tragen sind.
Achtung: Risiko der Präzedenzbildung
Der Bau-Turbo ist rechtlich als Instrument für begründete Einzelfälle gedacht. In der Praxis entsteht jedoch schnell eine faktische Bindungswirkung über den Gleichheitssatz: Wird eine weitgehende Abweichung einmal zugelassen, können sich spätere Vorhabenträger auf Gleichbehandlung berufen. So entsteht eine Selbstbindung der Verwaltung, und die Ausnahme droht zur Regel zu werden – mit der Folge, dass die planerische Steuerungswirkung von Bebauungsplänen schrittweise unterlaufen wird.
Um diese „Präzedenzwirkung durch die Hintertür“ zu vermeiden, sollte der Rat steuernd eingreifen:
Klare politische Leitplanken festlegen (siehe Grundsatzbeschluss)
Definieren, in welchen Fällen der Bau-Turbo angewendet werden soll (z. B. bestimmte Nutzungen, Gebietskulissen oder Zielsetzungen).
Verbindliche fachliche Kriterien entwickeln
Entscheidungen an nachvollziehbaren Maßstäben ausrichten (z. B. städtebauliche Verträglichkeit, Infrastruktur, Klimafolgen).
Einzelfallbegründung konsequent herausarbeiten
Jede Zustimmung muss die Besonderheit des Falls herausarbeiten, um eine Übertragbarkeit auf andere Fälle zu vermeiden.
Innenentwicklungskonzept mit räumlicher Zonierung nutzen
Ein Innenentwicklungskonzept mit differenzierten Zonen kann helfen, die Vergleichbarkeit von Fällen gezielt zu steuern.
Es hebt den Gleichheitssatz nicht auf, sondern strukturiert ihn.
Monitoring und Berichtspflichten etablieren
Regelmäßig Überblick über Anzahl, Art und räumliche Verteilung der Abweichungen schaffen, um Fehlentwicklungen früh zu erkennen.
Bauleitplanung bei Bedarf anpassen
Häufen sich bestimmte „wünschenswerte“ Abweichungen, sollte der Bebauungsplan angepasst werden, statt eine dauerhafte Ausnahmepraxis entstehen zu lassen.
Fazit
Ein klarer Grundsatzbeschluss macht den Bau‑Turbo zu einem steuerbaren Instrument kommunaler Entwicklungspolitik statt zu einem Automatismus. So lassen sich Tempo, Qualität und Nachhaltigkeit beim Bauen verantwortungsvoll miteinander verbinden
Alexander Schenk
Geschäftsführer GAR BW



