Einigungsverfahren bei der Ausschussbesetzung

Hinweise zur Vorbereitung auf die so genannten Einigungsgespräche bei der Ausschussbesetzung.

Die Ausschüsse in den Gemeinderäten und Kreistagen werden in der Regel auf dem Weg der Einigung besetzt. D.h.  alle Rätinnen und Räte müssen ausnahmslos zustimmen.  (Schon eine Gegenstimme bringt die Einigung zu Fall.)

Bei diesen Einigungsgesprächen wird oft hart verhandelt.

Meist wird die Sitzverteilung, wie sie sich bei einer Ausschuss-Wahl durch den Kreistag oder Gemeinderat ergeben würde, zum Ausgangspunkt gemacht.

Dann kann in Gesprächen von dieser rein rechnerischen Sitzverteilung abgewichen werden.

Es setzt ein Geben und Nehmen ein, bei dem auch die Besetzung weiterer Gremien einbezogen wird.

Neu hinzugekommen ist seit Juli 2025 eine ausdrückliche gesetzliche Soll-Vorgabe: § 40 Abs. 3 GemO >>> bestimmt, dass „die Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse die Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat verkleinernd abbilden soll“ und dass bei wesentlichen Veränderungen der Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat unverzüglich erneut über die Zusammensetzung zu entscheiden ist.
Diese Vorschrift verpflichtet die Ratsgremien also, bei der Einigung die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse — in verkleinerter Form — zu berücksichtigen und etwaige Neuzuordnungen zeitnah vorzunehmen.

Es ist also wichtig, im Vorfeld dieser Gespräche zu errechnen, wie viele Sitze jeder Gruppierung bei einer bestimmten Ausschussgröße zufallen würden.

Auch die Ausschussgröße kann neu festgesetzt, werden wenn dadurch die Sitzverteilung günstiger erscheint. Dazu muss die Hauptsatzung mit Mehrheit geändert werden.

Wer vor den Gesprächen  Beispielrechnungen für die Sitzverteilung durch Wahlen anstellen möchte, kann im unten angegebenen Link die Ausschussgröße (Mandate) und die Sitzzahlen (Stimmen) aller Fraktionen in die entsprechenden Felder eingeben und als Rechner St. Lague Schepers Höchstzahlverfahren auswählen:

So geht es Schritt für Schritt:

  • Ihr wählt ein „Profil“ – also die Zahl der im Rat vorhandenen Gruppierungen, in der Regel Profil 1 oder 3
  • Bei „Wahlvorschlag“ werden die Fraktionsgrößen der einzelnen Fraktionen oder Gruppen als „Stimmen“ eingetragen.
  • Bei „Anzahl der Mandate“ wird die Ausschussgröße eingetragen. Dann errechnet das Modell die Sitze pro Wahlvorschlag (Fraktion).
  • Das Verfahren, das im Beispielrechner angeklickt werden muss, ist das Höchstzahlverfahren nach St. Lague/Shepers.
  • Weitere Besonderheiten werden nicht angeklickt

Bei der Frage, ob Zählgemeinschaften sinnvoll sind, müssen die Varianten mit und ohne Zählgemeinschaft errechnet und vergleichen werden.

Wenn es bei der Ausschussbesetzung nicht zur Einigung kommt, wird mit Hilfe von Vorschlagslisten gewählt.
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Bild von Alexander Schenk

Alexander Schenk

Geschäftsführer GAR BW

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