Elektrokleinstfahrzeuge

In wenigen Tagen ist es soweit: Voraussichtlich am 15. Juni tritt die Verordnung in Kraft, die das Fahren mit den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen (eKF) in Deutschland künftig erlaubt.

E-Tretroller kommen auf die Straßen

Immer mehr Kommunen ersticken im Verkehr, die Mobilität der Menschen leidet unter Stau. Zugleich haben wir Probleme mit zu hohen Luftschadstoffwerten und steigenden Emissionen an Klimagasen im Verkehrssektor. Wir Grünen setzen uns daher für Bus und Bahn und den sicheren Ausbau der Infrastruktur für den Rad- und den Fußverkehr ein.

Die neue Verordnung tritt in Kraft

In wenigen Tagen ist es soweit: Voraussichtlich am 15. Juni tritt die Verordnung in Kraft, die das Fahren mit den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen (eKF) in Deutschland künftig erlaubt. Gemeint sind kleine elektrisch angetriebene Tretroller, die mit bis zu 20 km/h im Straßenraum unterwegs sein werden. Die Potenziale insbesondere auf kurzen Strecken sind immens. Etwa die Hälfte aller Autofahrten finden auf Distanzen von maximal fünf Kilometern statt. Wer heute – warum auch immer – für diese Wege nicht läuft oder das Fahrrad nimmt, bekommt also eine weitere Alternative zum Auto angeboten. EKF eignen sich hervorragend für die sogenannte letzte Meile, also etwa die alltäglichen Wege vom Bahnhof zum Büro oder zur eigenen Haustür, da sie komfortabel im ÖPNV mitgenommen werden können.

Die Verordnung regelt Folgendes:

  • Es muss eine Lenk- oder Haltestange am Fahrzeug vorhanden sein
  • Mindestens sechs und maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie Leistungsbegrenzung auf 500 Watt
  • Erfüllung „fahrdynamischer“ Mindestanforderungen; das bedeutet, die Fahrzeuge müssen verkehrssicher und steuerbar sein, bremsen können und eine Beleuchtung haben
  • Es darf ausschließlich auf Radwegen oder Radfahrstreifen gefahren werden, falls nicht vorhanden auf der Fahrbahn; Kommunen dürfen jedoch aus ihrer Sicht geeignete Gehwege oder Fußgängerzonen durch entsprechende Beschilderung freigeben
  • Mindestalter ist 14 Jahre, es ist kein Führerschein nötig
  • Ein Versicherungsnachweis in Form einer aufgeklebten Plakette ist vorgeschrieben

Zu beachten ist, dass bereits vorhandene Geräte kaum eine Chance haben, im Nachhinein noch zugelassen zu werden, da sie die Voraussetzungen der Verordnung in den allermeisten Fällen nicht erfüllen. Die Nutzung von eKF, die nicht der Verordnung entsprechen, bleibt folglich im öffentlichen Verkehrsraum verboten. Darüber hinaus ist noch unklar, wie die Mitnahme der Fahrzeuge im ÖPNV geregelt werden soll. Da es sich faktisch um Kraftfahrzeuge handelt, schließen die Beförderungsbedingungen der meisten Verkehrsunternehmen die Mitnahme bisher aus.

Verleihsysteme werden an den Start gehen

Da viele Anbieter von E-Scooter-Verleihsystemen bereits in den Startlöchern stehen, ist zudem davon auszugehen, dass mit der Legalisierung in vielen Städten in kurzer Zeit viele Roller auf den Straßen zu sehen sein werden. Wichtig ist hierbei, frühzeitig den Kontakt zwischen den Anbietern und der Kommune herzustellen, um mögliche Konflikte frühzeitig zu vermeiden. Verleihsysteme wird es jedoch vielfach nicht nur in den großen Städten geben. Die Kommunen sollten sich mit den Verleihern daher insbesondere in zwei Fragen abstimmen:

  1. Wie werden die Nutzerinnen und Nutzer auf die Einhaltung der Verkehrsregeln verpflichtet und insbesondere Gehwegfahrten vermieden?
  2. Wo sollen die Roller abgestellt werden dürfen und wie wird vermieden, dass diese zu Stolperfallen werden?

Der Umweltverbund soll Gewinner sein bei der Konkurrenz um die Verkehrsräume

Für uns Grüne wird mit der Zulassung der elektrischen Kleinstfahrzeuge noch wichtiger, dass die Verkehrsräume vielfach neu zugunsten des Radverkehrs, der eKF und des öffentlichen Nahverkehrs aufgeteilt werden. Wir wollen Vorfahrt für eine Mobilität, die weniger Lärm erzeugt, die Luft reinhält, Flächen spart und das Klima schützt.

Matthias Gastel MdB, Mitglied im GAR-Vorstand

 

 

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