Nicht diskriminierende Sprache in Kommunen

In vielen gesellschaftlichen Bereichen ist es selbstverständlich, dass Frauen eigens genannt werden. Die Sprache in der Kommunalpolitk hinkt noch hinterher.

Nur wenige Kommunen verwenden bei ihren Satzungen und Verlautbarungen die geschlechtergerechte Sprache. In den allermeisten kommunalen Geschäftsordnungen gibt es nur Bürgermeister, Stellvertreter, Gemeinderäte oder Stadträte, Bürger und Einwohner. Frauen werden nicht erwähnt und deshalb – so belegen Sprachforscher*innen, auch nicht mitgedacht. Weil bei rein männlicher Formulierung im Kopf nur Bilder von Männern entstehen, sind Männer nicht nur die allein angesprochenen sondern auch die allein gemeinten Personen. Wer „der Arzt“ hört oder „der Abgeordnete“ wird sich dabei in der Regel keine weiblichen Personen vorstellen. Der Verweis im Vorwort, dass Frauen selbstverständlich mitgemeint seien, ist deshalb keine hilfreiche Umsetzung von nicht diskrininierender Sprache.

Eine der rühmlichen Ausnahme ist die Geschäftsordnung der Stadt Heidelberg, in der 1990 die erste Oberbürgermeisterin der Bundesrepublik gewählt wurde:
Geschäftsordnung der Stadt Heidelberg

Es gibt weitere konkrete Beispiele, wie kommunale Satzungen und Texte in nicht diskriminierender Sprache verfasst werden können:

Der Tübinger Gemeinderat hat die Verwendung der geschlechtergerechte Sprache für die Stadt in einer Richtlinie festgelegt: Tübinger Richtlinien für die Sprache im Rathaus 

Die Feuerwehrsatzung Fellbach ist seit 2014 in nicht diskriminierender Sprache verfasst.

Beispielantrag aus Müllheim, im Rahmen der Hauptsatzungsänderung Frauen in der Sprache zu berücksichtigen: Antrag ALM-Müllheim

Dem Einwand, dass Texte auf diese Weise unleserlich würden, begegnete das Land Schleswig-Holstein mit einer Broschüre mit vielerlei Umsetzungstipps für geschlechtergerechte Sprache. Leitfaden für nicht diskriminierende Sprache

 

 

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